Hund mehrfach von Mann gegen Auto geschlagen? Kleiner Vierbeiner schwer verletzt in Klinik gebracht

Nürnberg - Hat ein 45 Jahre alter Mann einen wehrlosen Hund in der Nacht zum Samstag im Nürnberger Norden schwer misshandelt? Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Der Hund muss in einer Tierklinik behandelt werden. (Symbolbild)
Der Hund muss in einer Tierklinik behandelt werden. (Symbolbild)  © 123RF/wirestock

Wie die Beamten am heutigen Sonntag mitteilten, hatten Einsatzkräfte der Inspektion Nürnberg-Ost den 45-Jährigen kontrolliert, nachdem zuvor eine besorgte Anwohnerin die Polizei alarmiert hatte.

Die Frau hatte demnach um kurz nach Mitternacht berichtet, dass in der Schopenhauerstraße ein Mann wiederholt gegen Fahrzeuge getreten habe.

Eine entsandte Streife traf den Verdächtigen an und stellte bei dessen Überprüfung fest, dass ein kleiner Hund, den der sichtlich alkoholisierte Mann bei sich führte, mehrere erhebliche Verletzungen aufwies.

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Nachdem an einem der geparkten Autos Haare und Blutspuren entdeckt werden konnten, geht die Polizei davon aus, dass der Kontrollierte den Hund mehrfach gegen das Fahrzeug geschlagen hatte.

Die Beamten stellten den verängstigten Vierbeiner sicher und lieferten ihn umgehend in eine Tierklinik ein. Eine in dieser sofort durchgeführte Untersuchung bestätigte, dass der wehrlose Hund massive Verletzungen erlitten hatte.

Schlimmer Zwischenfall in Nürnberg: Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Bei dem Verdächtigen selbst führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch, der auf eine Alkoholisierung von mehr zwei Promille hinwies. Weshalb der Mann das Tier misshandelt hatte, ist noch unklar. Weitere Überprüfungen ergaben demnach, dass der eigentliche Eigentümer den 45-Jährigen während seines Urlaubs mit der Betreuung seines Hundes beauftragt hatte.

Ein Nachspiel wird die schreckliche Tat wohl in jedem Fall haben. Die Polizei hat gegen den mutmaßlichen Tierquäler ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Selbiger musste aufgrund seines Zustands nach Abschluss sämtlicher polizeilicher Maßnahmen zudem die restliche Nacht in Gewahrsam verbringen.

Titelfoto: 123RF/wirestock

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