Frau fährt mit dem Auto: Furchtbar, was sie ihrem Hund antut

Montignez - In der Schweiz hat sich ein furchtbarer Vorfall von Tierquälerei ereignet. Ein Zeuge griff sofort zur Kamera, filmte, was er beobachtete, und stellte davon zwei Videos ins Netz.

Der Hund war mit einer Leine am Abschlepphaken des Autos befestigt.
Der Hund war mit einer Leine am Abschlepphaken des Autos befestigt.  © Screenshot Facebook/Pascal Nusbaumer

Passiert ist das Ganze in Montignez, einem 250-Seelen-Dorf im Schweizer Kanton Jura, nahe der französischen Grenze.

Pascal Nusbaumer (24) sah an diesem Tag, wie auf einer Landstraße ein Hund hinter einem Auto lief - und traute seinen Augen nicht.

Denn das arme Tier war tatsächlich mit einer Leine am Abschlepphaken des Wagens festgemacht!

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"Jetzt nehmen die Leute ihre Hunde und fesseln sie hinter ihrem Auto. 1,5 Meter Seil und Abgase", empörte sich der junge Mann auf seinem Facebook-Profil.

Er sei gerade "auf dem Weg zum Haus meiner Eltern" gewesen, "als ich diesen Hund an der Leine hinter einem Auto traben sah", sagte Nusbaumer gegenüber "Le Matin".

Zuerst habe er gefilmt, wie das Fahrzeug mit dem angeleinten Vierbeiner einen Sandweg entlangfährt. Später versteckte sich der 24-Jährige in einem Maisfeld, um einen zweiten Clip von der Situation zu drehen.

Offenbar war die Hundehalterin für's Gassigehen zu faul zum Laufen gewesen und hatte die Fellnase deshalb am Auto angeleint.

Gefährliche Situation für das Tier

Im Dorf scheint die Besitzerin des Tieres, die auch noch zwei Pferde habe, offenbar schon mehrfach aufgefallen zu sein und es habe angeblich bereits Streitigkeiten mit dem Amt für Veterinärangelegenheiten gegeben. 

Tragisch: Auch ein Anruf bei der Polizei brachte nichts: "Der Polizist bat mich um Beweise für Tierleid. Ich hatte aber keinen", so der Zeuge weiter. Er findet: Wenn die Frau ihr Haustier unbedingt am Auto festbindet, solle sie wenigstens eine fünf Meter lange Leine benutzen und nicht so eine kurze, damit der Hund nicht die Abgase einatme oder unter die Räder kommen kommt.

Das bestätigte auch Chloé Termeno von der Jura-Vereinigung für Tierschutz, die von einem solchen Fall noch nie zuvor etwas gehört hatte: "Wenn jemand mit seinem Hund spazieren geht, ohne ihn zu sehen, ist das gefährlich", sagte sie. 

Die Organisation bewertet diesen "Spaziergang" als "ernsthaften Fall", um ihn dem kantonalen Tierarzt zu melden. Ob die Halterin allerdings juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnte, ist fraglich, denn die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht eindeutig.

Titelfoto: Screenshot Facebook/Pascal Nusbaumer

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