Coronavirus: Quarantäne oder Ausgangssperre - darf ich mit meinem Hund noch raus?
Dresden - Diese Frage beschäftigt momentan viele Hunde-Besitzer: Was mache ich mit meinem Hund, wenn ich selbst wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne stecke?
Im Falle einer Erkrankung mit dem Coronavirus wird vom Gesetzgeber über die infizierte Person eine Quarantäne verhängt. Damit soll das Risiko für weitere Infektionen anderer minimiert werden. Das ist gut so und verständlich.
Hunde aber müssen regelmäßig raus, sich bewegen und auch ihre Geschäfte erledigen... Und sie müssen auch während der Quarantäne-Zeit versorgt werden! Das zu gewährleisten, ist nun tatsächlich die Aufgabe der jeweiligen Herrchen und Frauchen.
Bei Hunden reicht es laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft demnach aus, wenn das Herrchen dafür sorgt, dass jemand das Tier regelmäßig zum Gassigehen abholt.
Das können Freunde oder Nachbarn sein, die zum Beispiel auch die nötigen Einkäufe erledigen.
Seid Ihr in Quarantäne, dürft Ihr mit Eurem Hund nicht raus
Auf die Frage: "Darf man im Falle der Quarantäne mit dem Hund Gassi gehen?", antwortete die Tierarztpraxis Wilder Mann in Dresden, im Falle der Quarantäne muss der Betroffene in der Wohnung ausharren - und muss sich demzufolge um einen Gassi-Service unter Freunden oder der Familie umschauen.
Sollte sich niemand finden, gibt's ja auch private Gassi-Vermittler oder Vereine, die diesen Service anbieten. Auch in den sozialen Netzwerken gibt es bereits zahlreiche Initiativen und Gruppen, die Hilfe anbieten.
Wie soll die Hunde-Übergabe vonstatten gehen?
Gassi-Unterstützer sollten die Wohnung nicht betreten und Hände waschen oder desinfizieren, nachdem sie Kontakt mit dem Hund oder der Leine hatte. Das rät der Tierschutzbund.
Gut zu wissen: Wer einen Gartenzugang an der Wohnung (oder am Haus) hat, darf seinen Hund rausschicken... denn eine Übertragung von Tier zu Mensch bzw. Mensch zu Tier ist bisher ausgeschlossen worden.
Wie sieht es momentan mit dem Recht auf persönliche Freiheit aus? Den Vorgaben des Gesundheitsamtes muss jeder Folge leisten! Eine Quarantäne (also "Hausarrest") kann "zum Schutz der Allgemeinheit auch gegen den Willen der infizierten Person verhängt werden". Bei Widerspruch der/des Betroffenen kann die Entscheidung gerichtlich durchgesetzt werden.
Teuer wird es für den, der die offiziellen Auflagen nicht einhält: Da gibt's eine Geld- (bis zu 25.000 Euro) oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Alle Infos zur Lage in ganz Deutschland im +++ Coronavirus-Liveticker +++
Update: "Ausgangssperre vs. Quarantäne"
Immer mehr Anfragen betreffen das Thema Ausgangssperre:
Quarantäne bedeutet, dass man zwingend in der Wohnung verbleiben muss! Also keinen Kontakt zu anderen haben darf.
Ausgangssperre hingegen bedeutet, dass jeder KURZE Wege draußen verrichten darf. Also einkaufen und Gassi gehen sind erlaubt. Auch Wege zu Bedürftigen sind möglich - allerdings nur so kurz wie notwendig. Vermeidet dabei nahen Kontakt zu anderen.
Alle Infos zur Ausgangssperre lest Ihr >> hier.
Titelfoto: privat