Gehäutete Tierkörper im Wald entdeckt: Sie sind bis zur Unkenntlichkeit entstellt
Kościan (Polen) - Die Bilder von mehreren gehäuteten Tieren, die in einem Wald nahe Kościan in Polen gefunden wurden, sind kaum zu ertragen.
Entdeckt wurden die Leichen am Neujahrstag von einem Bewohner der Stadt. Fotos der Kadaver, von denen drei im Gras lagen sowie ein weiterer in einer schwarzen Plastiktüte, teilte die Facebook-Seite Spotted Kościan (Warnung: schockierender Inhalt!).
Laut einem Bericht des polnischen Nachrichtenportals Interia, befasst sich die Staatsanwaltschaft bereits mit dem Fall.
Beamte des Bezirkspolizeipräsidiums in Kościan sicherten alle Leichen, die zur weiteren Untersuchung an die Naturwissenschaftliche Universität Wrocław (deutsch: Breslau) gebracht wurden. Dort soll herausgefunden werden, um was für Tiere es sich handelte und wie sie getötet wurden.
"Es waren wahrscheinlich Füchse, aber die Obduktion wird es genau bestimmen", sagte ein Sprecher der Polizei gegenüber "Interia". Die Untersuchung soll auch Aufschluss darüber gegen, ob die Tiere noch lebten, als sie gehäutet wurden.
Stammten die Kadaver von einer Fuchsfarm?
In den Fall haben sich inzwischen auch die Aktivisten des Vereins "Otwarte Klatki" (deutsch: Offene Käfige) eingeschaltet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Nichtregierungs-Organisation setzt sich dafür ein, dass die Forschung zur Vermeidung von Tierleid gefördert wird.
Die Anwältin des Vereins erklärte die Gründe für die Anzeige: "Wir glauben, dass es sich bei diesen Tieren um Farmfüchse handeln könnte." Sie erinnerte an ein ähnliches Vorkommnis im Februar 2021 am Rande des rund 20 Kilometer entfernten Dorfes Śmigiel, bei dem auch Tierleichen entdeckt wurden. "Sie befanden sich im selben Zustand wie in dem aktuellen Vorfall", sagte die Juristin.
In der Gegend gebe es mehrere Fuchsfarmen. November und Dezember seien die besten Zeiten, um die armen Kreaturen zu häuten, weil ihre Felle für Züchter und Kunden dann am attraktivsten sind. Nicht auszuschließen sei aber auch, dass es sich um Hunde oder Wölfe handelte.
Sollte der Täter geschnappt werden, droht ihm ein Verfahren wegen Begehens einer Straftat nach Artikel 35 des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es: Wer entgegen den gültigen Vorschriften ein Tier tötet oder schlachtet, wird mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft.
Titelfoto: Screenshot Facebook/Spotted Kościan (2)