Es geschieht oft hinter verschlossenen Türen: Hessens Tiere leiden immer häufiger

Von Isabelle Scheuplein

Wiesbaden/Altenstadt - Vernachlässigte Katzen, geschlagene Hunde, hungernde Kaninchen: 524 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sind im Jahr 2023 in Hessen registriert worden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als 475 Taten in die polizeiliche Kriminalstatistik eingingen.

Vor allem Haustiere stellen eine große Gruppe gequälter Tiere dar. (Symbolfoto)
Vor allem Haustiere stellen eine große Gruppe gequälter Tiere dar. (Symbolfoto)  © 123rf/rattanakun

Schon im Jahr 2020 waren 524 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz registriert worden, 2021 sank die Zahl dann zwischenzeitlich auf 486. Die Aufklärungsquote schwankt ebenfalls, sie lag in den vergangenen Jahren stets unter 60 Prozent. Teilweise wurde nur etwa jeder zweite Fall aufgeklärt.

Quälen, Schlagen, Töten sowie das Unterlassen von Hilfe gehörten zu den häufigsten Taten. "Die meisten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ereigneten sich im Main-Kinzig-Kreis, in Frankfurt am Main sowie in den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf", erklärt das LKA.

Der Landestierschutzverband geht derweil von einer hohen Dunkelziffer aus. Zugleich gebe es die Massentierhaltung in der Landwirtschaft, in der sehr viele strafbare Handlungen begangen würden.

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Hinzu komme das Töten überschüssiger Tiere in Versuchslaboren. In zahlreichen dieser Fälle ermittelten die Staatsanwaltschaften aber nicht oder stellten Verfahren ein.

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Vor allem die Tierheime erleben das Ausmaß der verschiedensten Tierquälereien hautnah mit. (Symbolfoto)
Vor allem die Tierheime erleben das Ausmaß der verschiedensten Tierquälereien hautnah mit. (Symbolfoto)  © Uwe Anspach/dpa

Bei Haustieren gebe es eine hohe Dunkelziffer. Auch Vernachlässigung von Tieren komme sehr oft vor, das merkten die Tierheime, wo die Tiere vom Veterinäramt hingebracht würden, etwa in Fällen von Animal Hoarding, wenn Menschen sehr viele Tiere auf engem Raum halten.

Strafbar sei nicht nur das aktive Quälen, sondern auch die Unterlassung. Wenn man sich nicht um das Tier kümmere und es erhebliche Leiden hat, sei dies auch ein strafbares Vergehen.

Fälle von Tierquälerei dringen immer wieder an die Öffentlichkeit. Im Dezember 2023 wurden aus einer Zweizimmerwohnung in Frankfurt 32 Katzen gerettet. Sie wurden in Käfigen und selbstgebauten Boxen sowie einer dunklen Abstellkammer gefunden.

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Aufgrund derartiger Vorfälle solle das Strafmaß drastisch erhöht werden. Auch sollten versuchte Taten strafbar werden. Bisher gebe es kaum Verurteilungen im Tierschutzbereich, wenn überhaupt würden Geldstrafen verhängt, sagt die Juristin.

Titelfoto: 123rf/rattanakun

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