Wie geht es weiter mit Tesla-Camp? Gericht hat entschieden
Grünheide - Die Gerichtsentscheidung zu den Auflagen für das Protestcamp am Tesla-Werk in Grünheide ist gefallen. Zentraler Streitpunkt war der Abbau der Baumhäuser.
Die Baumhäuser im Protestcamp nahe der Tesla-Autofabrik in Grünheide dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies entsprechende Auflagen der Polizei am Dienstag zurück.
Gegen die Entscheidung ist noch eine Revision zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Zentraler Gegenstand der Auflagen war der Abbau der Baumhäuser. Dies hatte die Polizei am Freitag angeordnet. Dagegen reichten die Aktivisten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Sie lehnten den Rückbau der Bauten ab, da die Häuser ein elementarer Bestandteil ihres Protestes seien, sagte eine Sprecherin der Initiative "Tesla stoppen".
Das Gericht setzte am Samstag die Auflagen der Polizei in einer Zwischenverfügung bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft.
Etwa 80 Aktivisten besetzen derzeit einen Teil eines Waldes an der Fabrik des E-Autoherstellers. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar hatten sie ihr Camp errichtet.
Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide hatte gegen eine Erweiterung der Fabrik gestimmt. Die Gemeinde Grünheide schlägt in dem Konflikt vor, dass nur noch etwa die Hälfte des Waldes gerodet werde.
Innenminister warnt vor Radikalisierung
Die Polizei begründete die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp. Sie forderte die Aktivisten auf, diese nicht mehr zu betreten.
Hätte das Gericht den Eilantrag der Aktivisten in diesem Punkt abgelehnt, hätten die Baumhäuser abgebaut werden müssen. Andernfalls hätte eine Räumung des Protestcamps folgen können.
Innenminister Michael Stübgen (64, CDU) hatte am Freitag gesagt, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende der Versammlung zur Folge haben könnten. Die Aktivisten hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet.
Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.
Erstmeldung von 9.05 Uhr, letztes Update um 14.11 Uhr.
Titelfoto: Joerg Carstensen/dpa