Wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung: 55-Jähriger verurteilt
Düsseldorf - Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Angeklagten am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Davon gelten fünf Monate wegen einer unangemessenen Verfahrensdauer als vollstreckt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Strafsenat sah es demnach als erwiesen an, dass der 55-jährige Türke sich zwischen 2006 und 2018 als Mitglied der linksradikalen DHKP-C in der Türkei betätigt hatte.
Laut Urteil sammelte er unter anderem zwischen 2008 und 2010 als sogenannter Gebietsverantwortlicher in Dortmund Spendengelder in Höhe von mehr als 40.000 Euro ein. Nach seinem Umzug nach Köln vertrieb er eine Propagandazeitschrift und organisierte Konzerte DHKP-C-naher Musikgruppen. Zudem nahm er nach Feststellung des Gerichts an zahlreichen Kundgebungen und Treffen der Vereinigung teil.
Die 1994 gegründete Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C) wird für zahlreiche Anschläge und Tötungsdelikte in der Türkei verantwortlich gemacht.
Der Angeklagte hatte vor Gericht eine Mitgliedschaft in der DHKP-C bestritten und lediglich eingeräumt, sich in der Türkei und in Deutschland politisch engagiert zu haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa