Nach Verbot von Salafisten-Verein Ansaar: Klage beim BVG in Leipzig eingereicht
Leipzig - Knapp zwei Wochen nach dem Verbot des Salafisten-Vereins Ansaar International ist eine Klage am Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden.
Die Klage sei seit Montag anhängig, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist in erster und letzter Instanz für Entscheidungen über Vereinsverbote zuständig.
In einer Stellungnahme weise man die Anschuldigung, mit der Terrororganisation Al Schabab in Somalia zusammenzuarbeiten, zurück. Man distanziere sich "eindeutig von den Ansichten, Anschlägen und jeglichen Aktivitäten der Terrororganisation". Der Verein leiste humanitäre Hilfe für Bedürftige in Somalia.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den salafistischen Verein Ansaar International und alle Ableger der islamistischen Vereinigung in Deutschland verboten.
Zum Geflecht der verbotenen Vereinigungen gehören auch die nach dem deutsch-tunesischen Fußballspieler benannte Änis Ben-Hatira Foundation, zudem das Somalische Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V., der Verein Frauenrechte ANS.Justice, "Ummashop" und Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal.
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