Islamistischer Bomben-Anschlag geplant? Jugendlicher in Rheinland-Pfalz verhaftet!
Mainz-Bingen/Koblenz - Ein Jugendlicher aus dem Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) ist wegen des dringenden Verdachts festgenommen worden, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Es soll sich um einen islamistisch motivierten Anschlagsplan handeln.
Aus einer entsprechenden Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz geht hervor, dass der Beschuldigte am Dienstagabend durch die Kriminalinspektion Mainz im Auftrag der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus festgenommen wurde.
Zuvor hatte das Amtsgericht Koblenz einen Haftbefehl aufgrund des Verdachts der Anschlagspläne erlassen.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll sich der Jugendliche über das Internet islamistisch radikalisiert haben. Er habe über Nachrichtendienste und soziale Netzwerke Propaganda verbreitet, die den bewaffneten Kampf der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) verherrlichte.
In seinen Inhalten habe er die von IS-Mitgliedern verübten Verbrechen als religiöse Verpflichtung dargestellt und zum sogenannten "Jihad" gegen Andersgläubige aufgerufen.
Wohnung des mutmaßlichen Anschlagplaners wurde zuvor schon einmal durchsucht
Bereits im Oktober 2024 war die Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden. Dabei wurden zwei Bajonette und vier mit Verschlüssen versehene Rohrstücke entdeckt.
Nach den Ermittlungen plante der Jugendliche offenbar, diese Rohre zu Rohrbomben umzubauen, um sie bei einem Anschlag gegen eine größere Personengruppe einzusetzen. Laut den Behörden hätte ein solcher Angriff potenziell viele Opfer gefordert.
Zusätzlich stellte die Polizei fest, dass der Beschuldigte im Internet Anleitungen zum Bau von Rohrbomben sowie zur Herstellung von Sprengstoff recherchiert hatte.
Bei einer erneuten Durchsuchung am Tag der Festnahme fanden die Beamten weitere Materialien, die offenbar für den Bau eines Zündmechanismus gedacht waren.
Trotz der Funde betonten die Ermittler, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass der Verdächtige unmittelbar vor der Durchführung eines Anschlags stand. Weder Sprengstoff noch zur Herstellung von Sprengstoff geeignete Substanzen seien sichergestellt worden. Weitere Ermittlungen dauern an.
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