Verdi klagt und will Sonntagsöffnungen von Bibliotheken in NRW verbieten lassen
Münster - Kann die Ausleihe eines Buches so dringend sein, dass sie auch am Sonntag ermöglicht wird? Das Land Nordrhein-Westfalen meint ja und stärkt die öffentlichen Bibliotheken mit einem eigenen Gesetz. Die Gewerkschaft Verdi hält das für unnötig und klagt.
Sonntagsöffnungen im Einzelhandel sind den Gewerkschaften stets ein Dorn im Auge. Mit Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage hat sich Verdi in den vergangenen Jahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) zahlreich durchgesetzt und so für die Interessen der Beschäftigten eingesetzt.
Jetzt geht die Dienstleistungsgewerkschaft gegen die Öffnung von öffentlichen Bibliotheken an Sonntagen vor. Das OVG verhandelt das Thema in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag (1.6.).
Die Klage richtet sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen. NRW hat im Oktober 2019 eine Verordnung geändert und so zur "Stärkung der kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken" die Öffnung an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Und zwar bis zu sechs Stunden an diesen Tagen, wenn die Bibliotheken ihre Funktion als Kultureinrichtung erfüllen.
Verdi verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014. Bei dieser Entscheidung ging es um das Land Hessen. Die Bundesrichter hatten klargestellt, dass die Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen von städtischen Bibliotheken nicht vorliegen.
Die Nutzer können die Medien nach höchstrichterlicher Entscheidung an Werktagen ausleihen, um sie dann am Wochenende zu lesen.
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