Streik im Tarifstreit! Leipziger Amazon-Beschäftigte legen bis Mittwoch Arbeit nieder
Leipzig - Die Gewerkschaft ver.di hat die Mitarbeitenden von Amazon Leipzig zum zweitägigen Warnstreik aufgerufen.
Der Streik fing am Montag um 7 Uhr an und soll bis Mittwochmorgen um 6 Uhr andauern.
Zum Hintergrund: Trotz aller Bemühungen der Gewerkschaften werden den Amazon-Beschäftigten noch immer Tarifverträge für den Einzel- und Versandhandel sowie für "Gute und gesunde Arbeit" verweigert.
"Die Beschäftigten schreiben Geschichte. Sie fordern ungebrochen Respekt und Wertschätzung für ihre wertvolle Arbeit – seit mehr als zehn Jahren! Wo gibt es das sonst noch? Für diese Stärke und für den Mut gebührt ihnen der höchste Respekt und Anerkennung", so der zuständige Sekretär Ronny Streich am Montag.
Zwar wurden in den vergangenen zehn Jahren immer wieder Lohnerhöhungen oder den Erhalt stabiler Sonderzahlungen erwirkt - nach Ansicht von ver.di reicht das aber noch lange nicht aus. So soll Amazon planen, Sonderzahlungen für streikende Mitarbeitende zu kürzen. "Aus Sicht von ver.di ist das eine unzulässige Maßregelung."
"Diesen neuen demokratiefeindlichen Angriff und das verzweifelte Bemühen des Unternehmens, ihre eigenen Beschäftigten damit unter Druck zu setzen, verurteilen wir scharf!", so Ronny Streich. Und weiter: "Im Übrigen gehören Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld in Tarifverträgen mit der Gewerkschaft geregelt."
Amazon: Keine Auswirkungen auf Kunden zu erwarten
Amazon verprach den Kundinnen und Kunden keine spürbaren Auswirkungen des Streiks. Auch gegen die ver.di-Vorwürfe wehrte sich das Unternehmen: "Wir bieten eines der weltweit fortschrittlichsten Arbeitsumfelder mit wettbewerbsfähigen Löhnen, Prozessen und Systemen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten."
Die zweite Tarifverhandlung findet am 4. Juli statt. Die Mitarbeitenden fordern 2,50 Euro mehr Stundenlohn sowie eine Lohnerhöhung von 250 Euro für Azubis und eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages.
Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa