Drohende Elbtunnel-Sperrung: Gericht verkürzt Streik

Von Markus Klemm und David Hammersen

Hamburg - Schlappe für Verdi! Die Gewerkschaft darf den Hamburger Elbtunnel nicht während des Feierabendverkehrs mit einem Warnstreik lahmlegen.

Der Elbtunnel wird ab Donnerstagabend bis Freitagmorgen gesperrt.  © Christian Charisius/dpa

Die Sperrung des Tunnels dürfe am Donnerstag frühestens um 21 Uhr beginnen und müsse spätestens am Freitag mit Einsetzen des Berufsverkehrs um 6.30 Uhr beendet sein, heißt es in einem vor dem Arbeitsgericht verabredeten Vergleich zwischen Verdi und der Autobahn GmbH des Bundes.

Ursprünglich wollte Verdi durch einen Ausstand in der Tunnelbetriebszentrale den Elbtunnel von Donnerstag, 18 Uhr, bis Freitag, 10 Uhr, komplett sperren. Das ist dem Vergleich zufolge nun jedoch vom Tisch – ebenso wie Sperrungen des Wallringtunnels am Hauptbahnhof, des Krohnstiegtunnels am Flughafen sowie der A7-Autobahn-Überdeckelungen Schnelsen und Stellingen.

Die Autobahn GmbH des Bundes war vor das Arbeitsgericht gezogen, um eine Sperrung des Elbtunnels und damit ein Stau-Chaos auf einer der wichtigsten Verkehrsadern Deutschlands zu verhindern.

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"Wir respektieren das Streikrecht und die Tarifautonomie, aber diese Arbeitskampfmaßnahme ist verantwortungslos", hatte der Geschäftsführer Personal der Autobahn GmbH, Sebastian Mohr, zu den Verdi-Plänen erklärt.

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Das fordert Verdi für die Beschäftigten

Verdi kämpft für mehr Geld. (Symbolbild)  © Marcus Golejewski/dpa

Die Gewerkschaft Verdi wiederum wollte mit ihrem Antrag dem Gericht zufolge sicherstellen, dass die Notdienstbesetzung ausschließlich zur Sicherung der Tunnel eingesetzt wird, nicht aber zur Verkehrsüberwachung.

Dann hätten die Tunnel jedoch bei einer ausreichenden Streikbeteiligung für den Verkehr gesperrt werden müssen.

Am Freitag beginnt in Potsdam die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen unter anderem eine Tariferhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich, sowie drei zusätzliche freie Tage.

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Die Arbeitgeber wiesen diese Forderungen als nicht finanzierbar zurück.

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