City-Bahn siegt vor Gericht gegen GDL: Streik teilweise verboten

Chemnitz - Am heutigen Mittwoch verhandelte das Arbeitsgericht Chemnitz über den Antrag der City-Bahn auf einstweilige Verfügung. Der Schülerverkehr kann ab morgen wieder rollen.

Am Mittwoch wurde am Arbeitsgericht Chemnitz über den Antrag der City-Bahn Chemnitz verhandelt.
Am Mittwoch wurde am Arbeitsgericht Chemnitz über den Antrag der City-Bahn Chemnitz verhandelt.  © Kristin Schmidt

Der Tarifstreit zwischen der Lokführergewerkschaft (GDL) und der City-Bahn im Kampf um eine 35-Stunden-Woche ist in den vergangenen Monaten derart eskaliert, dass sich nun sogar der Kreiselternrat veranlasst sieht, die Beteiligten an ihre Verantwortung zu erinnern.

"Dieser Konflikt hat weitreichende Auswirkung auf den Alltag der Schulen, die durch den Mangel an Lehrkräften und Unterrichtsräumen sowieso stark gebeutelt sind", mahnt Thomas Brewig (55), Vorsitzender des Kreiselternrates.

"Schüler erreichen nicht mehr pünktlich den Unterricht. Besonders betroffen sind das Gymnasium Einsiedel und die Kooperationsschule, deren Schüler oft einen weiteren Schulweg haben."

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Rund 1800 Kinder und Jugendliche nutzen die City-Bahn für den Weg zur Schule. Der Kreiselternrat forderte von Gewerkschaft und City-Bahn, "an den Verhandlungstisch zurückzukehren".

Urteil zugunsten der CBC gefallen

In der vergangenen Woche gab die City-Bahn Chemnitz bekannt, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht zu haben.

Ziel des Antrags war es, den Schülerverkehr trotz GDL-Streiks auf den Linien der City-Bahn durchzusetzen.

Das Arbeitsgericht urteilte am heutigen Mittwochnachmittag zugunsten der CBC und hat somit den Weg für eine sichere Schülerbeförderung bei der City-Bahn frei gemacht.

"Das Arbeitsgericht hat dem Antrag im Wesentlichen stattgegeben und die GDL zur Mitwirkung an einem Notdienstplan verurteilt", so der Pressesprecher des Arbeitsgerichts. "Das Gericht hat den Schwerpunkt seiner Entscheidung auf die Notwendigkeit der Schülerbeförderung gestützt, und eine Grundrechtsabwägung zugunsten der Antragstellerin vorgenommen."

Bedeutet konkret: Der GDL ist es nun untersagt, den Schülerverkehr zu behindern. An Schultagen muss der Schülerverkehr morgens und nachmittags gewährleistet sein. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung gehen.

Straube zufrieden mit Urteil

CBC-Geschäftsführer Friedbert Straube (44) ist zufrieden mit dem Urteil des Gerichts.
CBC-Geschäftsführer Friedbert Straube (44) ist zufrieden mit dem Urteil des Gerichts.  © Kristin Schmidt

City-Bahn-Geschäftsführer Friedbert Straube (44): "Ich freue mich außerordentlich für unsere jungen Fahrgäste und ihre Eltern, dass uns dieser juristische Erfolg gegen die GDL und ihren Bundesvorsitzenden Claus Weselsky gelungen ist. Es ist zwar traurig, dass wir erst vor Gericht ziehen mussten, um sichere Schulwege und das Recht auf Bildung sicherstellen zu dürfen. Letztlich hat uns das Arbeitsgericht Chemnitz aber in unserer Auffassung bestätigt."

"Der Konflikt an sich kann nur mit Verhandlungen gelöst werden. Dazu fordere ich die GDL auf. Ein vernünftiger Kompromiss ist ohne jeden weiteren Streik mit mir sofort verhandelbar!", so Straube weiter.

Erstmeldung: 29. Mai, 15.17; zuletzt aktualisiert: 29. Mai, 19.11 Uhr.

Titelfoto: Kristin Schmidt

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