Berliner Arbeitsgericht kippt Kita-Streik: ver.di gibt sich nicht geschlagen
Berlin - Das Arbeitsgericht Berlin hat den ab Montag geplanten unbefristeten Streik in kommunalen Kitas untersagt.
Die Gewerkschaften müssten ihren Streikaufruf widerrufen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Hansen nach einer mündlichen Verhandlung.
Das Gericht gab damit einem Antrag des Landes Berlin statt. Die Gewerkschaft ver.di kündigte an, Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.
Zur Begründung für seine Entscheidung verwies das Gericht auf eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch "verbandsrechtliche Gründe". Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht.
Allerdings habe aber auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.
Der droht nach Angaben des Senats, wenn das Land im Alleingang der Forderung der Gewerkschaften nach einem Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen an kommunalen Kitas folgen würde.
Die Gewerkschaften ver.di und GEW wollten eigentlich ab kommendem Montag die kommunalen Kitas bestreiken, die etwa ein Zehntel aller Berliner Kitas ausmachen. Sie fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa