Gericht urteilt: Bahnstreik darf stattfinden! Doch Konzern geht in Berufung

Frankfurt - Nach der Ankündigung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Deutsche Bahn (DB) ab dem morgigen Dienstag in eine sechste Streikrunde gehen zu wollen, hat der Konzern Klage eingereicht. Jetzt steht fest, dass gestreikt werden darf.

Die Züge der Deutschen Bahn werden von 2 Uhr am Dienstag für 24 Stunden nicht rollen.
Die Züge der Deutschen Bahn werden von 2 Uhr am Dienstag für 24 Stunden nicht rollen.  © dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das entschied das zuständige Arbeitsgericht in Frankfurt am Main am späten Montagabend, nachdem die Bahn am Vormittag einen Eilantrag eingereicht hat. Es handle sich nicht um einen unverhältnismäßigen Ausstand.

Gegen die Entscheidung will der Konzern am Landesarbeitsgericht Hessen in Berufung gehen: "Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move.

GDL-Boss Claus Weselsky (65) freute sich über das Urteil: "Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen", erklärte der Gewerkschafts-Chef in einer Mitteilung.

Weselsky weiter: "Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt."

Am Sonntagabend wurde angekündigt, den Güterverkehr ab dem heutigen Montag um 18 Uhr und den Personenverkehr ab Dienstag, 2 Uhr, für jeweils 24 Stunden stilllegen zu wollen.

Bahnstreik bereits begonnen

Vertreter von der Deutschen Bahn (l.) und der GDL standen am heutigen Montag vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt.
Vertreter von der Deutschen Bahn (l.) und der GDL standen am heutigen Montag vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt.  © DPA/Helmut Fricke

Inzwischen gibt es kaum mehr ein Zurück vom Streik: Pünktlich um 18 Uhr begann der Arbeitskampf. Die Güterzüge sind stehengeblieben bzw. beginnen ihre nächsten Touren nicht mehr.

Schon als der fünfte Ausstand in dieser Tarifrunde angekündigt wurde, hieß es seitens der GDL, dass weitere Maßnahmen kurzfristiger angekündigt würden, um ihre Wirkung stärker zu entfalten. Mit dieser Arbeitsniederlegung wurde die Drohung umgesetzt.

Ein Vertreter der Deutschen Bahn erklärte am Montag vor Gericht, dass man sich die Wiederaufnahme der Verhandlungen oder eine Schlichtung vorstellen könne. Die GDL forderte ein neues Angebot. Man wolle den Streik nicht abbrechen.

Die DB sprach zuvor von einer "viel zu kurzen Vorlaufzeit von nur 22 Stunden", um sich auf die Arbeitsniederlegung vorzubereiten. Für die Kunden sei der kurzfristig anberaumte Streik eine "blanke Zumutung".

Die Gewerkschaft äußerte sich am Sonntag ähnlich negativ über das Unternehmen: Das Verhalten der Bahn-Vorstände bezeichnete Weselsky als "PR-Kampagne", die darauf aus sei, seine Gewerkschaft so zu inszenieren, "als ob die GDL nicht kompromissbereit wäre".

Noch rollen die Züge des Personenverkehrs. Ab 2 Uhr werden sie wohl großteils stehenbleiben.
Noch rollen die Züge des Personenverkehrs. Ab 2 Uhr werden sie wohl großteils stehenbleiben.  © dpa/Andreas Arnold

Hauptforderung der Lokführer-Gewerkschaft für den neuen Tarifvertrag ist eine Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden. Die Bahn ist dem letzten Angebot zufolge allerdings nicht dazu bereit. Moderatoren schlugen indes eine 36-Stunden-Woche vor.

Erstmeldung von 21.12 Uhr, zuletzt aktualisiert um 21.49 Uhr.

Titelfoto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

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