Unsichtbare Gefahr: Unternehmen warnt vor Eiswürfeln!

Schortens - Das Unternehmen Nordfrost warnt deutschlandweit vor zwei verschiedenen Eiswürfelprodukten. Vom Verzehr wird aufgrund des "vorsorglichen, gesundheitlichen Verbraucherschutzes" abgeraten.

Nordfrost warnt vor zwei verschiedenen Eiswürfelprodukten.  © Montage: Nordfrost

Konkret geht es um die Produkte "NORDFROST ICE CUBES" im zwei Kilogramm Beutel mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 21. Mai 2026 bis 12. August 2026 und "NORDFROST EISWÜRFEL" im fünf Kilogramm Beutel mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 04. Juli 2026 bis 02. September 2026.

In einzelnen Packungen der Eiswürfel - die beispielsweise bei Rewe verkauft werden - könnten sich Fremdkörper aus transparentem Hartplastik befinden.

Um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden, wird vom Verzehr abgeraten.

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Wer Produkte mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten besitzt, der kann diese auch ohne Vorlage eines Kassenbons im entsprechenden Laden wieder zurückgeben.

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