Unkraut in Babynahrung! HiPP ruft diese Produkte zurück

Pfaffenhofen - Der bayerische Babynahrungshersteller HiPP hat mehrere Produkte zurückgerufen.

Eltern sollten die betroffenen Produkte sicherheitshalber nicht an ihre Kinder verfüttern. (Symbolbild)
Eltern sollten die betroffenen Produkte sicherheitshalber nicht an ihre Kinder verfüttern. (Symbolbild)  © antonioguillem/123RF

Es besteht nach Angaben des Unternehmens aus Pfaffenhofen an der Ilm die "sehr geringe Möglichkeit", dass in einzelne "Herzchenschalen"-Produkte "erbsenähnlich aussehende Samenfrüchte des Unkrauts 'Schwarzer Nachtschatten' (...) gelangt sind".

Betroffen sind:

  • HiPP Nudel-Zoo in Rahmsauce mit buntem Gemüse (250 g) ab 1 Jahr Charge B31560 und MHD 04.03.2025
  • HiPP Gemüsereis mit Erbsen und zartem Geschnetzelten (250 g) ab 1 Jahr Charge B31561 und MHD 05.03.2025
  • HiPP Gemüse-Fleischpfanne mit Kartoffelwürfeln und Erbsen (250 g) ab 1 Jahr Charge B31575 und MHD 13.03.2025
  • HiPP Paella mit buntem Gemüse und Bio-Hühnchen (250 g) ab 1 Jahr Charge B31579 und MHD 18.03.2025
Aufgrund der kleinen Mengen bestehe kein akutes gesundheitliches Risiko, so der Hersteller.
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Aus Vorsorgegründen werden diese vier Sorten der HiPP-Gerichte zurückgerufen.
Aus Vorsorgegründen werden diese vier Sorten der HiPP-Gerichte zurückgerufen.  © HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG

Nur der Verzehr größerer Mengen dieser Samenfrüchte könne Unwohlsein wie etwa Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall zur Folge haben.

Die Produkte wurden laut dem Portal "lebensmittelwarnung.de" in allen Bundesländern verkauft. Eltern können die Ware - auch ohne Vorlage des Kassenbons - dort zurückgeben, wo sie gekauft wurde.

Titelfoto: Bildmontage: antonioguillem/123RF, HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG

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