Kleiner Schluck kann tödlich sein: Behörde warnt vor Ecstasy in Champagner

Den Haag - Die niederländische Behörde für Nahrungsmittel NVWA hat Verbraucher auch in Deutschland zur Vorsicht beim Trinken von Champagner der Marke "Moët & Chandon Ice Impérial" im 3-Liter-Format gemahnt.

Weitere Flaschen des "Moët & Chandon Ice Impérial" im 3-Liter-Format könnten betroffen sein.
Weitere Flaschen des "Moët & Chandon Ice Impérial" im 3-Liter-Format könnten betroffen sein.  © Bildmontage: Paul Zinken/dpa, NVWA

Solche Flaschen könnten die Droge MDMA - auch bekannt als Ecstasy - enthalten, das Trinken könne lebensgefährlich sein, heißt es in der am Samstag verbreiteten Warnung. Die NVWA hat auch das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz alarmiert.

Die Warnung bezieht sich auf Flaschen "Moët & Chandon Ice Impérial" im 3-Liter-Format mit der Produktnummer LAJ7QAB6780004.

Im Glas schäume die Flüssigkeit nicht, das MDMA habe eine rotbraune Farbe und rieche nach Anis, hieß es.

Rückruf von Stinke-Adventskalendern mit ulkigen Namen
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Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden war jeweils eine Flasche in diesem Format entdeckt worden, die statt Champagner die Droge enthielt.

In Deutschland starb ein Mann in Weiden in der Oberpfalz, nachdem er vom vergiftetet Champagner getrunken hatte, sieben weitere Menschen wurden schwer krank.

In den Niederlanden gab es der NVWA zufolge bisher vier Verletzte.

Champagner-Tod in Weiden kein Einzelfall: Weitere Flaschen wohl in Umlauf

Beide bisher bekannten Flaschen waren den Angaben zufolge über eine noch nicht identifizierte Website gekauft worden, hatte der Hersteller Moët Hennessy den Behörden mitgeteilt. Es ist nicht bekannt, wie die Droge in die Flaschen gelangte. Daher sei nicht einzuschätzen, ob noch mehr Flaschen mit der Droge im Umlauf seien.

Schon kleinste Mengen könnten schwere Schäden verursachen, warnte die Behörde. "Selbst das Eintauchen einer Fingerspitze in die Flüssigkeit und das Schmecken kann auch ohne Schlucken zu ernsthaften Gesundheitsproblemen führen."

Man solle den Inhalt nicht berühren, geschweige denn probieren. "Die Einnahme eines kleinen Schluckes kann tödlich sein."

Titelfoto: Bildmontage: Paul Zinken/dpa, NVWA

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