Bleibt der Muezzin-Ruf? Stadt prüft umstrittenes Pilotprojekt

Köln - Seit zwei Jahren ruft jeden Freitag an der Kölner Zentralmoschee im Stadtteil Ehrenfeld der Muezzin gläubige Muslime zum Gebet. Von 12 bis 15 Uhr ist der Gebetsruf an diesem Tag für jeweils fünf Minuten erlaubt. Die Stadt Köln will das zumindest anfangs umstrittene Projekt nun erneut prüfen.

Der Imam der Kölner Zentralmoschee Mustafa Kader beim ersten Muezzin-Ruf Kölns am 14. Oktober 2022. Nach Ablauf der Pilotphase soll die Erlaubnis dafür nun erneut auf den Prüfstand (Archivbild).  © Rolf Vennenbernd/dpa

Das berichtet der Kölner Stadt Anzeiger. Ein Bericht, an dem die Stadt arbeite, solle demnach auch die Anzahl und die inhaltlichen Schwerpunkte der festgestellten Beschwerden über das Pilotprojekt enthalten. Wann diese Analyse fertig sein soll, teilte die Stadt nicht mit.

Trotz der Tatsache, dass der Ruf meist nur im Inneren der Moschee über kleine Lautsprecher mit maximal 60 Dezibel ertönt, war er am Anfang umstritten.

So kritisierte beispielsweise der Islamismus-Experte Ahmad Mansour (48) den Muezzin-Ruf als "Machtdemonstration des politischen Islam".

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Außerdem sei, so Mansour, die DITIB, die die Zentralmoschee in Ehrenfeld betreibe, der verlängerte Arm der türkischen Religionsbehörde und eng mit der dortigen Regierungspartie AKP des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (70) verbunden.

Fest steht: Das Pilotprojekt war von Anfang an erst einmal nur für zwei Jahre vorgesehen. Eine Überprüfung stand also ohnehin schon lange fest.

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Recht auf freie Religionsausübung: Gericht zog bereits vor zwei Jahren Parallelen zu Kirchenglocken

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte die Zulassung des Muezzin-Rufs verteidigt und davon gesprochen, dass dieser Teil der Kölner Identität sei. (Archivbild)  © Thomas Banneyer/dpa

Kölns Bürgermeisterin Henriette Reker (67, parteilos) hatte als Begründung für die Zulassung des Muezzin-Rufs gesagt: "Wer die Rechtmäßigkeit anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage."

Und auch das Oberverwaltungsgericht Münster soll laut der Stadt Köln ein Urteil gesprochen haben, wonach davon auszugehen sei "dass der öffentliche Gebetsruf im Sinne der freien Religionsausübung als Grundrecht zu bewerten ist, ähnlich dem sakralen Kirchengeläut".

Nach Auswertung des Berichts soll die Kölner Kommunalverwaltung über die weitere Zulassung des Muezzin-Rufs in Ehrenfeld entscheiden.

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