Tipps der Bundespolizei: So kommt Ihr am schnellsten durch die Flughafen-Kontrollen
Frankfurt am Main - Die Osterferien stehen vor der Tür und die Flughäfen rechnen mit einem riesigen Andrang. Da wird es bei den Sicherheitskontrollen in den Spitzenzeiten zu Staus kommen.
Um die Wartezeiten der Reisenden so kurz wie möglich zu halten, hat die Bundespolizei einige Tipps parat, wie man sich bestmöglich auf den Flug und besonders auf die anstehenden Kontrollen vorbereiten kann.
So wird empfohlen, sich zunächst vor der Ankunft beim Flughafen und den Airlines über etwaige Wartezeiten zu informieren und mindestens eine Stunde vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle zu erscheinen. Dort gilt es dann, auf die folgenden Dinge zu achten.
Was muss vor der Sicherheitskontrolle abgelegt werden?
Neben Jacken und Mänteln gehören auch Hüte, Kappen und Mützen in die bereitstehenden Gepäckwannen. Schmuck, Uhren und auch die Ausweisdokumente sollten ebenfalls in die Wannen gelegt werden. Unter Umständen können Fluggäste auch aufgefordert werden, die Schuhe auszuziehen. Generell gilt, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.
Maximalgröße und -anzahl von Flüssigkeiten
Die Bundespolizei empfiehlt, alle Flüssigkeiten, die man nicht an Bord benötigt, im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Behälter für Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen höchstens 100 Millimeter fassen und müssen in durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeuteln verstaut sein. Ein Fluggast darf maximal zehn solche Behälter im Handgepäck transportieren.
Diese Regelung gilt auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta oder auch für Nahrungsmittel wie Honig, Marmelade und Schokocreme. Spezialnahrung für Babys oder flüssige Medikamente dürfen mit einem entsprechenden Nachweis im Handgepäck transportiert werden.
Diese verbotenen Gegenstände dürfen nicht ins Handgepäck
Zu den Gegenständen, die niemals ins Handgepäck dürfen, gehören Pfeffersprays, Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern sowie natürlich Schusswaffen aller Art. Auch Gegenstände wie Schraubenzieher, lange Nagelfeilen oder Heringe für den Zeltaufbau haben im Handgepäck nichts zu suchen. Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände findet Ihr auf der Webseite der Bundespolizei.
Was gehört in die Gepäckwanne, was kann im Rucksack bleiben?
Zunächst müssen die Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern gesondert in eine Plastikwanne gelegt werden. Auch elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Kameras, Fotoapparate, Laptops und Tablets dürfen nicht im Rucksack bleiben. Hier rät die Bundespolizei außerdem, Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter zu legen.
Prinzipiell empfiehlt die Bundespolizei, nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mitzunehmen, die man während des Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigt.
Schon vor Erreichen der Kontrolle zieht man am besten bereits die Jacke aus und hält Flüssigkeiten und elektronische Geräte bereit, um sie in die Gepäckwannen zu legen. Kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel, können in der Jackentasche oder im Handgepäck bleiben.
Titelfoto: dpa/Frank Rumpenhorst