Nach FTI-Pleite: Wie sind Urlauber jetzt abgesichert?

München - Am Montag um genau 11.34 Uhr gab Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI seine Insolvenz bekannt. Da waren gerade 65.000 Reisende in einem FTI-Urlaub. Fällt der jetzt ins Wasser und was muss ich generell bei der Buchung einer Reise beachten? Acht Antworten auf die wichtigsten Fragen, damit Ihr die schönste Zeit des Jahres unbekümmert genießen könnt.

Für einige FTI-Urlauber steht die nächste Reise vor dem Aus!
Für einige FTI-Urlauber steht die nächste Reise vor dem Aus!  © Stephanie Schuster/dpa-tmn

1. Meine FTI-Pauschalreise startet erst in einigen Wochen. Soll ich jetzt stornieren?

Nein, denn solange FTI nicht von sich aus storniert, besteht noch die Möglichkeit, dass der Urlaub stattfinden kann. Andere Reiseanbieter arbeiten aktuell daran, bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Reisen dennoch durchzuführen - so etwa DERTOUR oder die Annex-Gruppe bei Türkei-Buchungen.

2. Darf der Hotelier am Urlaubsort Nachzahlungen verlangen?

Rechtlich gesehen, nein. Doch nach der Pleite von Thomas Cook vor viereinhalb Jahren waren sie auf ihren Kosten sitzen geblieben. Experten raten dazu, immer nur von einem auf den anderen Tag zu bezahlen. Nie vergessen, sich Quittungen ausstellen zu lassen, damit man das Geld später über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurückfordern kann.

3. Bin ich mit der Buchung einer Pauschalreise auf der sicheren Seite?

Ja. "Durch den Deutschen Reisesicherungsfonds oder den sogenannten Sicherungsschein sind Kunden, die eine Pauschalreise oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, gesichert", sagt Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Geleistete Zahlungen werden erstattet und Rücktransporte gestrandeter Urlauber abgesichert. Ihr müsst vom DRSF auch so lange untergebracht werden, bis es zurück in die Heimat geht.

4. Was ist überhaupt eine Pauschalreise?

Bei einer Pauschalreise überlässt man die Organisation der Reise einem Reiseveranstalter. Als Pauschalreise gilt eine Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen - also zum Beispiel Flug und Hotelübernachtungen, Busfahrt und Skikurs oder Unterkunft und Sprachschule. Sie kann noch weitere touristische Leistungen wie Transfers, Ausflüge, Wellnessprogramme oder Autovermietung beinhalten. Weitere Bedingungen: Die Reise muss länger als 24 Stunden sein, mindestens eine Übernachtung beinhalten und mindestens 500 Euro kosten.

5. Was sichert der DRSF nicht ab?

Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. Dazu zählen: nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Flughafentransfers oder Ausflüge.

6. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, bei Insolvenzfällen greift der Deutsche Reisesicherungsfonds.

7. Was muss ich bei Online-Reisebuchungen beachten?

Sitzt der Reiseveranstalter im Ausland, müssen Ansprüche bei Problemen im Ausland durchgesetzt werden - oft aufwendig und teurer. Vermeidet stets hohe Anzahlungen (mehr als 20 Prozent sind generell verdächtig), wenn Ihr weder den ausländischen Anbieter noch das gebuchte Ferienhaus kennt. Bei Fake-Angeboten ist das Geld futsch. Besteht auf die Aushändigung des Sicherungsscheins und nehmt diesen vorzeigbar mit in den Urlaub!

8. Dürfen Reisepreise nachträglich erhöht werden?

Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor Abreisetermin ist unwirksam. Preiserhöhungen bis 8 Prozent muss der Reisende hinnehmen - zum Beispiel wegen gestiegener Beförderungskosten für Kerosin und Sprit, höheren Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder geänderten Wechselkursen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 Prozent, kann man den Reisevertrag unverzüglich kostenfrei stornieren.

Titelfoto: Stephanie Schuster/dpa-tmn

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