Ausweis, Kinderpass, Gepäck: Was Du vor dem Urlaub beachten musst!
Vor den Sommerferien wächst die Vorfreude auf Urlaub und ferne Länder - die beste Zeit, um wichtige Vorbereitungen für den Trip zu treffen. Welche Reiseunterlagen brauche ich für welches Land? Wie finde ich verlorenes Gepäck wieder? Und was passiert, wenn der Name auf meinem Flugticket nicht korrekt ist?
Kinderreisepass
Seit 1. Januar 2024 muss für den Nachwuchs kein gesonderter Kinderreisepass mehr beantragt werden. Stattdessen brauchen kleine Weltenbummler für eine Fernreise jetzt ebenfalls einen elektronischen Reisepass mit Chip.
Er ist sechs Jahre gültig, kostet 37,50 Euro. Wenn ein Kind noch einen gültigen Kinderreisepass besitzt, kann es damit bis zum Ablauf weiterhin reisen.
Auch für die Kids gilt natürlich: Innerhalb der EU und im Schengen-Raum genügt der kostengünstigere Personalausweis.
Visum
Der organisatorische Aufwand endet nicht beim Pass: Einige Länder verlangen ein Visum für die Einreise. Visumpflicht gilt unter anderem in Ägypten, Bahrain, China, Laos, den Philippinen und Malediven, Neuseeland, Sri Lanka, Thailand oder den USA.
Tipp: Für die USA kann das Visum durch einen ESTA-Antrag ersetzt werden, der meist innerhalb von Stunden ausgestellt wird.
Gepäckanhänger
Als Faustregel gilt: Je öfter man umsteigen muss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas mit dem Gepäck schiefläuft - besonders an großen Flughafen-Drehkreuzen wie Frankfurt oder London-Heathrow.
Um verloren gegangene Gepäckstücke zuordnen zu können, helfen Gepäckanhänger mit den wichtigsten Angaben zu Person, Flug und Reiseziel.
Wertsachen, Dokumente und Medikamente gehören generell ins Handgepäck. Bei teuren Gegenständen im Reisegepäck kann sich eine Reiseversicherung lohnen.
Namen richtig schreiben
Du stellst erst am Flughafen mit Schrecken fest, dass der Name auf dem Ticket falsch geschrieben ist? Auch bei kleinsten Tippfehlern (zum Beispiel "u" statt Umlaut "ü") können Airlines Reisenden den Zutritt zum Flugzeug verwehren.
Änderungen auf dem Ticket sind möglich, kosten aber Geld: Je nach Airline können bis zu 160 Euro Gebühren anfallen.
Vollmachten
Für Alleinerziehende oder Eltern, deren Kind nicht denselben Nachnamen trägt, gibt es am Flughafen oft eine böse Überraschung, wenn bestimmte Dokumente nicht mitgeführt werden.
Um eine Kindesentführung auszuschließen, muss eine Ausweiskopie des anderen erziehungsberechtigten Elternteils sowie eine (auch formlos aufgesetzte) Vollmacht vorgezeigt werden.
Zwingend enthalten sein müssen darauf der Name des Kindes, Reisezeit, Adresse des Urlaubsortes und die Unterschrift. Zur Sicherheit kann zusätzlich eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden.
Vorsorgevollmacht
Sollte im Urlaub ein unvorhergesehener medizinischer Notfall eintreten, ist eine ärztliche Vorsorgevollmacht hilfreich.
Damit kann bei Kindern zum Beispiel auch ein Stiefelternteil über die Behandlung entscheiden.
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