Reichsbürger-Prozess: Erwartete Reuß-Gruppe weltweite Militär-Revolte?
Frankfurt am Main - Die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß (72) hat nach Aussagen der Mitangeklagten Birgit Malsack-Winkemann (60) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine weltweite Aktion eines angeblichen militärischen Geheimbündnisses namens "Allianz" erwartet.
Rüdiger von Pescatore (71) - laut Anklage Chef des militärischen Arms der Gruppe - habe diese "Allianz", "ein militärisches Geheimbündnis innerhalb des aktiven Militärs von zig Staaten", bei einem Treffen vor Mitstreitern vorgestellt.
Er sei von einer zweijährigen Militärherrschaft nach einem Umsturz durch die "Allianz" ausgegangen. Erst nach dieser "Übergangszeit" hätte die Gruppe der mutmaßlichen Reichsbürger um Reuß die Regierung übernehmen sollen, sagte die 60-Jährige am heutigen Dienstag aus.
Von Pescatore habe angegeben, lose Kanäle zu der vermeintlichen "Allianz" zu haben. Innerhalb der Gruppe sei nicht von einem Umsturz die Rede gewesen, sagte Malsack-Winkemann. "Ich bin nicht vom Reichstags-Sturm, sondern von einer weltweiten Aktion der Allianz ausgegangen."
Die gebürtige Darmstädterin saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war jahrelang als Richterin in Berlin tätig.
Generalbundesanwalt wirft Reuß-Gruppe geplanten Sturm auf Bundestag vor
Der Generalbundesanwalt (GBA) wirft Malsack-Winkemann unter anderem vor, andere Angeklagte in den Bundestag eingeschleust und mit diesen die Gebäude ausgekundschaftet zu haben. Die heute 60-Jährige soll dem sogenannten Rat der Vereinigung angehört haben.
Die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß plante laut GBA eine bewaffnete Stürmung des Bundestags, um Abgeordnete festzunehmen und einen Systemsturz herbeizuführen.
In Frankfurt am Main wird neun Beschuldigten vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Mit zwei parallel laufenden Verfahren in München und Stuttgart müssen sich insgesamt 26 mutmaßliche Verschwörer in dem Komplex verantworten.
Bis zum Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa