"König von Deutschland" zu Haft verurteilt: Reichsbürger Peter Fitzek legt Revision ein
Dessau-Roßlau - Der vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte "Reichsbürger" Peter Fitzek (59) hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
Das teilte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen.
Der Berufungsprozess gegen Fitzek vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau war in der vergangenen Woche geendet. Die 4. Strafkammer hatte mit seinem Urteil eine vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts in Wittenberg bestätigt.
Dieses hatte Fitzek zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten dagegen Berufung eingelegt.
Nach Ansicht beider Gerichte soll Fitzek am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben.
Nach Angaben der Kreisverwaltung hatte die Frau über ein Sicherheitsunternehmen für die Verwaltung gearbeitet. Im Verlauf des Prozesses war sie auch als Zeugin vor Ort.
Nicht der erste Prozess gegen Fitzek
Zudem habe Fitzek zwei Personen von der Bundeswehr als "Faschistenschweine" beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten. Fitzek war entsprechend wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht wird den Fall nun zwar prüfen, jedoch nicht noch einmal Beweismittel aufnehmen.
Fitzek, der vor zwölf Jahren in der Lutherstadt Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich selbst zum Staatsoberhaupt erklärt hatte, stand in der Vergangenheit schon häufig vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, ohne Führerschein gefahren zu sein oder illegale Bankgeschäfte getätigt zu haben. Er wurde mehrfach verurteilt.
Der derzeit 59-Jährige stammt gebürtig aus Halle. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiterexistiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa