Berufung nach Urteil gegen "König von Deutschland": "Reichsbürger" Peter Fitzek auf freiem Fuß

Dessau-Roßlau/Wittenberg - Der "Reichsbürger" Peter Fitzek (57) muss vorerst nicht in Haft. Gegen das jüngst vom Amtsgericht Wittenberg gesprochene Urteil sei Berufung eingelegt worden, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Dessau-Roßlau am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Somit werde der Fall noch einmal verhandelt.

Der selbst ernannte "König von Deutschland" Peter Fitzek (57) muss vorerst nicht ins Gefängnis. (Archivbild)
Der selbst ernannte "König von Deutschland" Peter Fitzek (57) muss vorerst nicht ins Gefängnis. (Archivbild)  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gericht hatte den 57-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung am 13. Juli schuldig gesprochen und zu acht Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung Fitzeks hatte den Angaben zufolge einen Freispruch gefordert.

Konkret wird Fitzek vorgeworfen, am 1. März vergangenen Jahres im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten zu haben.

Nach Angaben der Kreisverwaltung hatte die Frau über ein Sicherheitsunternehmen für die Verwaltung gearbeitet. Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten.

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Schon vor Verkündung des Urteils sei Fitzek ein Hausverbot in dem Dienstgebäude des Landkreises erteilt worden.

Reichsbürger Peter Fitzek immer wieder vor Gericht

Es ist nicht das erste Mal, dass der "Reichsbürger" vor Gericht steht. (Archivbild)
Es ist nicht das erste Mal, dass der "Reichsbürger" vor Gericht steht. (Archivbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Der in Halle in Sachsen-Anhalt geborene Fitzek gründete 2012 in Wittenberg das "Königreich Deutschland" und ernannte sich zu dessen Oberhaupt.

In eigenen Verwaltungsstrukturen stellen die Selbstverwalter darin unter anderem "Reichsführerscheine", "Reichsgewerbescheine" und "Reichspässe" aus, die keinerlei Rechtskraft haben. Wegen unterschiedlicher Vorwürfe beschäftigen sich immer wieder Gerichte und Behörden mit Fitzek.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der gesamten Szene rund 23 000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend. Unter ihnen befinden sich der Einschätzung zufolge auch gewaltbereite sowie rechtsextreme Personen.

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Einige Anhängerinnen und Anhänger der Szene sind im Besitz von Waffen.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

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