Verteidigung von Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette scheitert mit Anträgen
Von Christina Sticht, Mirjam Uhrich
Celle - Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette (66) hat das Landgericht Verden mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt.

Eine Einstellung oder Unterbrechung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls sind damit vom Tisch. Die 66-Jährige muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes und 13 Raubüberfällen verantworten.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass gegen Klette kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung auf, kritisierten die Rechtsanwälte. Nach Auffassung der Richter ist jedoch allein wegen der Sicherheitsmaßnahmen eine Vorverurteilung Klettes nicht gegeben.
Wegen der Sicherheitsvorkehrungen wird nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle verhandelt. Dort saß heute im Besucherbereich auch der frühere RAF-Terrorist Karl-Heinz Dellwo (72), der als Journalist zugelassen ist. Große Teile seiner langen Haftstrafe saß er in Celle ab.
Gegen Klette läuft auch ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes. Dabei geht es um Anschläge der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) in den Jahren 1990 bis 1993. Die RAF erklärte im Jahr 1998 ihre Auflösung.

Verhandlungen ab Ende Mai oder Juni in Verden

Die von der Staatsanwaltschaft Verden vorgeworfenen Überfälle auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte ereigneten sich zwischen 1999 und 2016. Gemeinsam mit ihren noch flüchtigen Komplizen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) soll Klette mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.
Beide Verfahren seien "juristisch völlig voneinander losgelöst", betonte der Richter Jens Niemeyer. "Die Verteidigung hat als erste im Rahmen der Hauptverhandlung Bezüge zur RAF gezogen."
Alternativ hatten die Anwälte gefordert, den Prozess für eine längere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn hätten sie eine Festplatte und andere Datenträger mit insgesamt 18 Terabyte zur Verfügung gestellt bekommen - der Umfang entspreche etwa zehn Millionen Aktenordnern.
Die Strafkammer wies auch diesen Antrag zurück. Ihre Begründung: Die Verteidigung hätte schon in den vergangenen zehn Monaten Einsicht in diesen Teil der Akten nehmen können - und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Der Antrag auf Aushändigung einer Kopie dieser Daten sei erst kurz vor Prozessbeginn gestellt worden. Das Gericht lehnte es auch ab, ein von der Polizei verwendetes KI-Programm zur Verfügung zu stellen, da dies nur ein polizeiinternes Hilfsmittel sei.
Nach Auffassung der Richter überwiegt das sogenannte Beschleunigungsgebot des Verfahrens, weil Klette schon seit Ende Februar 2024 in Untersuchungshaft sitzt.
Erstmeldung: 10.04 Uhr, aktualisiert, 15.04 Uhr
Titelfoto: Wolfgang Rattay/Reuters/Pool/dpa