Verteidigung von Daniela Klette will Verfahren aus diesen Gründen einstellen lassen

Von Christina Sticht, Mirjam Uhrich

Celle - Die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (66) sieht sich vom Staat als "politische Feindin" verfolgt und fordert die Einstellung des Strafverfahrens gegen sie.

Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (66) fordert über ihre Verteidigung die Einstellung des Strafverfahrens gegen sie.
Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (66) fordert über ihre Verteidigung die Einstellung des Strafverfahrens gegen sie.  © Wolfgang Rattay/Reuters/Pool/dpa

Sie ist vor dem Landgericht Verden wegen einer Serie von Raubüberfällen angeklagt, unter anderem wird der 66-Jährigen versuchter Mord vorgeworfen. Am zweiten Verhandlungstag beschäftigen sich die Richter unter anderem mit dem Antrag der Verteidigung auf Verfahrenseinstellung. Zeugen sind für den 1. April nicht geladen.

"Dieser Prozess wird mit politischem Kalkül geführt", kritisierte Klette beim Verhandlungsauftakt vor einer Woche. Die jahrelange Fahndung nach ihr und ihren Komplizen bezeichnete sie als "Jagd nach politischen Feind:innen, nicht nach Räuber:innen".

Für den Extremismusforscher Alexander Straßner ist die Verteidigungsstrategie keine Überraschung. "Die Verteidigung nutzt die öffentliche Vorverurteilung Klettes als mutmaßliches RAF-Mitglied, das Ganze als politisches Verfahren darzustellen", sagte der Politikwissenschaftler der Universität Regensburg der dpa. Straßner hat diese Strategie erwartet.

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Ähnliche Fehler seien bereits in den RAF-Prozessen der 1970er und 80er Jahre gemacht worden, sagte der Wissenschaftler vorab der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Klettes Verteidigung: Kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich

Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am 1. April weiter im Prozess gegen Daniela Klette.
Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am 1. April weiter im Prozess gegen Daniela Klette.  © Sina Schuldt/dpa

Klette wird vorgeworfen, als Mitglied einer Bande gemeinsam mit Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) Kassenbüros von Einkaufsmärkten und Geldtransporter überfallen und mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet zu haben.

Ihre mutmaßlichen Komplizen sind weiter auf der Flucht. Das Trio wird der dritten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF) zugerechnet. Diese linksextremistische Gruppe war über Jahrzehnte der Inbegriff von Terror und Mord in Deutschland. 1998 erklärte sie ihre Auflösung.

In ihrem Antrag argumentiert die Verteidigung, dass gegen die 66-Jährige kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf, kritisieren ihre Rechtsanwälte.

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Gegen die 66-Jährige besteht auch ein Haftbefehl unter anderem wegen versuchten Mordes in Zusammenhang mit drei RAF-Anschlägen im Zeitraum von 1990 bis 1993. Es könnte also noch eine weitere Anklage und einen weiteren Gerichtsprozess geben - unabhängig vom aktuellen Verfahren.

Titelfoto: Wolfgang Rattay/Reuters/Pool/dpa

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