Darum bleibt Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette weiter unter verschärften Bedingungen im Knast

Verden/Berlin - Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette (65) bleibt im Gefängnis streng abgeschieden von anderen Gefangenen.

Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (65) ist festgenommen worden.
Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (65) ist festgenommen worden.  © Uli Deck/dpa

Auch die Videoaufzeichnung im Haftraum sei zulässig, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Verden am Freitag zu einer entsprechenden Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag.

Klette sei in der JVA Vechta zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert. Gründe für die Entscheidung nannte er nicht.

Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums sagte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe - was das Gericht bestätigt habe. Zuvor hatten die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" und die "taz" berichtet.

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Die Ermittler legen Klette, die Ende Februar in Berlin festgenommen wurde, versuchten Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch zur Last. Sie gehörte wie ihre Komplizen Burkhard Garweg (55) und Ernst-Volker Staub (70), nach denen weiter gefahndet wird, der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF an.

1998 erklärte sich die RAF, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen getötet hatte, für aufgelöst. Klette sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.

Justiz: Daniela Klette könnte flüchten

Vor dem Frauengefängnis in Vechta hatten sich Mitte März mehrere Menschen für Solidarität mit Daniela Klette versammelt.
Vor dem Frauengefängnis in Vechta hatten sich Mitte März mehrere Menschen für Solidarität mit Daniela Klette versammelt.  © Carmen Jaspersen/dpa

Zuvor hatte der Anwalt der 65-Jährigen die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und zudem komplett isoliert, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune Ende März.

Der Gerichtssprecher betonte, gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters sei Beschwerde bei der nächsten Instanz möglich.

Die Sprecherin des Justizministeriums sagte zu der vermuteten Fluchtgefahr: "Als Grund hierfür ist sicherlich zu nennen, dass die Beschuldigte mutmaßlich Mitglied der dritten Generation der RAF war und in dieser Funktion auch 30 Jahre im Untergrund gelebt hat. Auch ist sicherlich ein Grund, dass die Beschuldigte aus gewissen Szenen nach wie vor eine große Solidarität erfährt und gar die Freilassung gefordert wird."

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Außerdem seien Garweg und Staub nach wie vor auf der Flucht, darüber hinaus drohe Klette im Falle einer Verurteilung eine "nicht ganz unerhebliche Freiheitsstrafe". All das unterscheide sie von anderen Beschuldigten in Untersuchungshaft. Es werde aber stetig überprüft, ob die Voraussetzungen für die Haftbedingungen noch vorliegen.

Eine Kundgebung am 14. April in der Nähe des Gefängnisses soll erneut Solidarität mit der früheren Terroristin zeigen. Nach Angaben eines Sprechers der Stadt sind 50 bis 100 Teilnehmer angemeldet.

An der ersten Kundgebung für Klette vor dem Frauengefängnis in Vechta hatten sich Mitte März nach Polizeiangaben rund 35 Menschen beteiligt, an einer Gegendemonstration etwa 130.

Titelfoto: Carmen Jaspersen/dpa, Uli Deck/dpa (Bildmontage)

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