Gehaltskürzung war unrechtmäßig! Betriebsrats-Chef klagt erfolgreich gegen Porsche

Leipzig - Im Rechtsstreit um die Kürzung des Gehalts des Betriebsratsvorsitzenden Knut Lofski hat die Porsche Leipzig GmbH eine Niederlage erlitten. Die Herabsetzung der Bezüge sei unrechtmäßig erfolgt, entscheid das Arbeitsgericht Leipzig am Freitag.

Die Klage des Betriebsratsvorsitzenden Knut Lofski gegen seinen Arbeitgeber Porsche Leipzig war erfolgreich.
Die Klage des Betriebsratsvorsitzenden Knut Lofski gegen seinen Arbeitgeber Porsche Leipzig war erfolgreich.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Porsche muss dem Betriebsratschef nun das einbehaltene Geld nachzahlen und ihn wieder entsprechend höher eingruppieren. Nach Angaben Lofskis waren dessen Bezüge seit September 2022 um etwa ein Drittel gekürzt worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Er sei erleichtert, sagte Lofski. "Es war aber schon befremdlich, nach 23 Jahren den Arbeitgeber zu verklagen, um an mein Recht zu kommen", sagte der 60-Jährige.

Er war 2000 bei Porsche Leipzig als Montierer mit einem Kfz-Meisterabschluss eingestellt worden. Im Jahr darauf wurde Lofski in den Betriebsrat gewählt und ist seitdem mit nur einer kurzen Unterbrechung der Vorsitzende der Arbeitnehmervertretung und zu 100 Prozent freigestellt.

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2010 wurde er als Schichtleiter eingruppiert und wird laut Tarifvertrag vergütet. Im September 2022 wurde er tiefer eingruppiert und erhielt seitdem geringere Bezüge.

Porsche kann noch Rechtsmittel einlegen

Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Porsche kann Rechtsmittel einlegen.
Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Porsche kann Rechtsmittel einlegen.  © Sebastian Gollnow/dpa

Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Vorjahr die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen.

Das bedeutet, wie sich die freigestellten Arbeitnehmervertreter innerhalb des Betriebes entwickelt hätten, wenn sie nicht in das Gremium gewählt worden wären. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue hatten mehrere Großunternehmen, insbesondere der VW-Konzern, daraufhin die Bezüge korrigiert.

Die Bedenken des BGH teilte das Leipziger Arbeitsgericht nicht. Eine "hypothetische Betrachtung" sei möglich, wenn diese durch Fakten aus der Vergleichsgruppe, wie in diesem Fall der anderen Schichtleiter unterlegt werde, hieß es in der Begründung.

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Porsche sei sehr daran gelegen, den Betriebsratsvorsitzenden Knut Lofski richtig und rechtskonform zu vergüten, hatte der Prozessvertreter des Autobauers in der mündlichen Verhandlung betont. "Es soll ihm nicht unrechtmäßig zu viel gezahlt werden. Aber insbesondere soll ihm auch nichts vorenthalten werden, was ihm rechtmäßig zusteht."

Das Arbeitsgericht habe bestätigt, dass Porsche Leipzig seine Vergütung bis zur Rechtsprechung des BGH aus dem Januar 2023 rechtmäßig festgesetzt habe, teilte der Autobauer am Freitag mit. "Wir können die Position der Betriebsräte sehr gut nachvollziehen und begrüßen, dass wir mit dem heutigen Urteil mehr Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit gewonnen haben." Der Autobauer hat die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht in Chemnitz einzulegen.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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