Prozess in Dresden: Pegida-Gründer Lutz Bachmann vor Gericht
Dresden - Lutz Bachmann (51) weilt wieder in Dresden - wenn auch nur kurz. Auf "Einladung" der Justiz reiste er von seiner Wahlheimat Teneriffa nach Sachsen. Denn die Staatsanwaltschaft hat vier Anklagen gegen den Pegida-Frontmann verfasst. Ob die Beweise für eine Verurteilung des gelernten Kochs reichen, blieb beim Prozessauftakt am Freitag aber reichlich unklar.
Die Anklagen sprechen von Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Volksverhetzungen und einer Körperverletzung.
Und der Pegida-Chef hetzte laut Staatsanwalt im Internet auf dem Nachrichtenkanal Telegram: Als die ersten Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland eintrafen, habe er im Netz gepöbelt, dass dabei auch "Halsabschneider und Gelumpe aus Afrika" ankämen.
"Die Flutung geht weiter", stand da in einem Post. In einem anderen Beitrag von ihm sei der SS-Offizier Werner Ostendorff samt Totenkopf und Doppelrune abgebildet gewesen.
Auch einen Beitrag von TAG24 soll sich Bachmann vorgenommen haben. Er teilte einen Bericht über ein neues Flüchtlingsheim in Dresden, in dem auch die dortigen Mitarbeiter vorgestellt wurden, mit den Worten: "Merkt Euch die Gesichter." Sie seien mitverantwortlich für Gewalttaten dieser "Fachkräfte", wobei er die Flüchtlinge gemeint und herabgewürdigt habe.
"Bin nicht Administrator, kann da nichts posten" - Lutz Bachmann erklärt seine Medienarbeit
Bachmann schüttelte im Prozess permanent den Kopf: "Ich bin doch ein gebranntes Kind", sagte er in Anspielung auf seine Verurteilung wegen Volksverhetzung 2016.
"Die Accounts haben meinen Namen, aber ich bin nicht Administrator. Ich kann da gar nichts posten." Bachmann weiter: "Der einzige Account, für den ich voll verantwortlich bin, ist mein Facebook-Account."
Der ermittelnde Polizist erklärte, dass besagter Telegram-Account als "Sprachrohr" zwar benutzt wird, aber eine genaue Prüfung unmöglich war.
Die Plattform würde mit "deutschen Behörden nicht zusammenarbeiten." Die Nazi-Symbole auf dem benutzten Foto seien im Übrigen "nur schlecht erkennbar".
Hat der Pegida-Frontmann einen Journalisten geschubst?
Blieb die Körperverletzung: Anton P. (25) gab an, er habe Pegida damals "journalistisch begleitet", sei dabei von Bachmann bedrängt und schließlich gestoßen worden.
Die Szene ist in einem Livestream-Mitschnitt zu sehen.
Allerdings: "Ich habe die Aufnahmen gesehen. Eine Tathandlung ist darauf nicht sichtbar", so der ermittelnde Polizist. Auch der Richter erklärte: "Das Video ist nicht beweismittelrelevant. Darauf ist nichts zu sehen."
Der Richter regte daraufhin an, den Vorwurf der Körperverletzung einzustellen.
Im Falle der anderen Anklagen könnten zumindest Verurteilungen wegen Beihilfe im Raum stehen. Weil die Staatsanwältin der Einstellung nicht zustimmte, sollen nun an weiteren Prozesszeugen zusätzliche Zeugen gehört werden.
Lutz Bachmann wird dann wohl noch mal nach Dresden reisen müssen.
Titelfoto: Montage: Peter Schulze, Sebastian Kahnert/dpa