Neonazi-Treff in Bayern beschlagnahmt: Bundesgericht verhandelt über Enteignung
Leipzig/Regnitzlosau - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch über die Beschlagnahmung eines Neonazi-Treffs in Oberfranken verhandelt.
Der Freistaat Bayern ging vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vor, der die Einziehung des Anwesens in Regnitzlosau im Landkreis Hof als rechtswidrig eingestuft hatte.
In dem Gebäude hatte das rechtsextremistische "Freie Netz Süd" (FNS) seinen Sitz. Der Freistaat hatte die Vereinigung 2014 verboten und im Zuge dessen auch das Haus in Oberfranken beschlagnahmt.
Das Grundstück samt Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude gehörte der Mutter eines der führenden Köpfe des FNS. Die Frau klagte gegen die Enteignung. Sie hatte vor dem VGH geltend gemacht, von den politischen Aktivitäten nichts gewusst zu haben.
Das Innenministerium war dagegen beim Verbot des FNS davon ausgegangen, dass die Frau die verfassungswidrigen Bestrebungen der Neonazis vorsätzlich gefördert hat, indem sie ihrem Sohn und dessen Freunden ihre Immobilie überließ.
Wann der Senat eine Entscheidung verkünden wird, ließ er offen. Ein Urteil im Laufe des Mittwochs sei ebenso möglich wie ein späterer Verkündungstermin, der am Nachmittag festgelegt werden würde.
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