Lagebericht: So viele extremistische Beamte arbeiten in deutschen Sicherheitsbehörden!
Berlin - Laut einem neuen Lagebericht des Verfassungsschutzes arbeiten in den deutschen Sicherheitsbehörden mehr als 360 Personen mit Verbindungen zur rechtsextremen Szene!
In insgesamt 364 Fällen wurden bei Mitarbeitern auf Bund- und Länderebene Anhaltspunkte für "Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" festgestellt, gab das Innenministerium am Montag bekannt.
Auf Länderebene ist die Zahl mit 189 Verdachtsfällen dabei etwas höher als auf Bundesebene (175 Fälle). Ein Großteil der geprüften Staatsdiener (79,4 Prozent) - etwa in Polizei-, Zoll- oder Bundeswehr-Uniform - wird dabei dem "Phänomenbereich Rechtsextremismus" zugeordnet.
Deutlich geringer fällt der Anteil der Beamten aus den Kategorien "Reichsbürger" (10,7 Prozent) und "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" (4,9 Prozent) aus.
Aus den Reihen der Bundesbehörden war die Fallzahl bei der Bundespolizei mit 31 Verdachtsfällen am größten. Blickt man auf die einzelnen Länder, dann finden sich in den Sicherheitsbehörden Nordrhein-Westfalens die meisten Fälle (58).
Die häufigste "extremistische Aktivität", die der Verfassungsschutz zwischen dem Juli 2021 und Dezember 2022 festgestellt hat, sind dabei rechtsextreme Chat-Nachrichten, politisch motivierte Beleidigungen sowie Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen und die Teilnahme an Veranstaltungen jener Gruppierungen. Eine "gewaltorientierte Handlung" wurde nur in 3,8 Prozent der geprüften Fälle festgestellt.
Innenministerin Faeser spricht von "wenigen Fällen"
Im Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten in den deutschen Sicherheitsbehörden spricht Innenministerin Nancy Faeser (53, SPD) dennoch von "wenigen Fällen": "Es sind gemessen an mehr als 384.000 Beschäftigen allein im Bund wenige Fälle. Trotzdem schauen wir sehr genau hin und handeln."
Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang (64) betonte: "Auch wenn wir hier nur über eine absolute Minderheit von Bediensteten sprechen, so gilt der Bekämpfung von Verfassungsfeinden in unseren Sicherheitsbehörden in jedem einzelnen Fall unsere volle Aufmerksamkeit."
Diese Maßnahmen zur "Bekämpfung" von extremistischen Beamten führte am häufigsten zu einem "Verbot der Führung der Dienstgeschäfte", wie aus dem Lagebericht hervorgeht.
Weiterhin wurde mit der "Einbehaltung" des Gehalts, einer Versetzung, einem Verbot für das Tragen der Uniform oder dem Entzug des Zugangs zu Verschlusssachen reagiert. In den wenigsten Fällen (1,6 Prozent) wurden die Beamten vom Dienst freigestellt oder durften keine Waffe mehr mit sich führen (1,1 Prozent).
Titelfoto: Bildmontage: Boris Roessler/dpa, Kay Nietfeld/dpa