"Knockout 51"-Verfahren: Verteidigung scheitert mit Forderung!
Jena - Entgegen den Forderungen der Verteidigung geht der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Knockout 51" vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena weiter.
Der Staatsschutzsenat des Gerichts lehnte am Montag eine Einstellung des Verfahrens ab. Es sei nicht erkennbar, dass die Rechte eines Angeklagten in der Vergangenheit so stark verletzt worden seien, dass der Mann kein faires Verfahren erwarten könne, sagte der Vorsitzende Richter.
Die Beweise, auf denen die Anklage gegen die Männer fuße, seien erlangt worden, ohne dass rechtsstaatliche Prinzipien verletzt worden seien.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte vor wenigen Tagen das Ende des Verfahrens gegen seinen Mandanten gefordert. Der Generalbundesanwalt habe das Recht des 25-Jährigen auf ein faires Verfahren verletzt, hatte er gesagt.
Der Staatsschutzsenat wies diese Einschätzung zurück.
Titelfoto: Bodo Schackow/dpa