BGH-Urteil: Vereinsausschluss von NPD-Politiker rechtens
Appen/Karlsruhe - Der schleswig-holsteinische Amateurverein Tus Appen wollte keinen Nazi in seinen Reihen und schloss den NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach (32) 2019 aus dem Verein aus. Der klagte sich daraufhin durch alle Instanzen. Am heutigen Dienstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Fall.
Der 32-Jährige muss weiter alleine kicken: Nach dem Landgericht Itzehoe und dem Oberlandesgericht Schleswig hat nun auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Vereinsausschluss von Lennart Schwarzbach als rechtens bestätigt.
Das gab das höchste deutsche Gericht in einer Pressemitteilung bekannt. Der rechtsextreme Politiker und Landesvorsitzender seiner Partei hatte in Karlsruhe Beschwerde gegen seinen Ausschluss eingelegt.
Die Richterinnen und Richter am BGH erklärten dazu: "Zielt ein privater Amateur-Breitensportverein wie hier mit seiner Satzung ausdrücklich auf eine Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt er extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, ist das mit Blick auf die in der Vorgabe zu Vereinsverboten in Art. 9 Abs. 2 GG wie auch im Grundrecht der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1, dem Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG und den Maßgaben für Parteiverbotsverfahren in Art. 21 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Wertung nicht zu beanstanden."
Bei ihrer Abwägung zwischen Vereinsfreiheit und dem Interesse des Beschwerdeführers, nicht wegen seiner politischen Überzeugung aus dem Verein ausgeschlossen zu werden, berücksichtigen die Richter auch dessen aktive Ausübung des Landesvorsitzes der NPD.
Titelfoto: Uli Deck/dpa