Aus seinem Auftritt wird wohl nichts: Rechtsextremist Sellner darf Stadt Augsburg nicht betreten

Augsburg - Wegen eines angekündigten Auftritts in der Stadt hat Augsburg ein Betretungsverbot für den Rechtsextremisten Martin Sellner (35) verhängt.

Unerwünschter Ausländer: Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner (35) darf in Augsburg nicht wie angekündigt auftreten.  © Alex HALADA/AFP

Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich muss nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei einem Besuch in Augsburg am Sonntag mit einem Zwangsgeld von mehreren tausend Euro rechnen, sofern er von der Polizei im Stadtgebiet angetroffen wird.

Öffentlich gemacht hatte das Verbot der Grünen-Landtagsabgeordnete Cemal Bozoglu (63) nach einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage beim bayerischen Innenministerium.

Die Stadt Augsburg hatte zuvor betont, man ziehe angesichts des angekündigten Sellner-Auftritts am Adventswochenende "alle rechtsstaatlichen Mittel in Erwägung".

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Ein Bündnis mehrerer Organisationen hat für Sonntagnachmittag eine Gegendemonstration auf dem Königsplatz angemeldet.

Nach Angaben der Stadt rechnen die Veranstalter mit etwa 400 Teilnehmern.

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Städte wehren sich oft gegen Auftritte

Die Auftritte des Rechtsextremisten werden beinahe immer von Gegenprotesten begleitet.  © Paul Zinken/dpa

Sellner ist in Deutschland vor allem durch Enthüllungen des Recherchezentrums Correctiv über ein Treffen radikaler Rechter in Potsdam mit einigen AfD-Politikern sowie einzelnen Mitgliedern der CDU und der sehr konservativen Werteunion bekannt geworden, die bundesweit zu zahlreichen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus führten.

Er hatte zuletzt immer wieder Auftritte in Deutschland angekündigt, um aus seinem Buch "Remigration" zu lesen.

Wenn Rechtsextremisten den Begriff "Remigration" verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.

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Behörden versuchen meist, Sellners Auftritte zu unterbinden. In Neulingen in Baden-Württemberg hatte die Polizei im August eine Lesung gestoppt und ein Aufenthaltsverbot für Sellner ausgesprochen.

Die Stadt Potsdam hatte gegen Sellner ein bundesweites Einreiseverbot erlassen, das nach einer Niederlage vor Gericht aber wieder aufgehoben wurde.

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