Rauchen im Wald ist absolut tabu: Wie Waldbrände vermieden werden können
Leipzig - In Deutschland hat die Waldbrandsaison begonnen, steigende Temperaturen und Trockenheit erhöhen die Feuergefahr. Aktuell gelten in weiten Teilen des Landes nach Angaben des Deutschen Wetterdiensts bereits mittlere bis hohe Warnstufen, so vor allem in Brandenburg sowie angrenzenden Bundesländern und in Nordbayern. Um Vegetationsbrände zu verhindern, sollten Spaziergänger und Autofahrer die entsprechenden Hinweise von Feuerwehr, Behörden und Versicherern beachten:
Darf im Wald geraucht werden?
Nein. Von März bis Oktober gilt ein absolutes Rauchverbot in den Wäldern. In mehreren Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald sogar ganzjährig untersagt.
Zigaretten sollten auch nicht aus Autos oder Zügen geworfen werden, denn schnell kommt es zu einem Böschungsbrand an Straßen oder Bahntrassen. Der Brennglaseffekt durch achtlos entsorgte Flaschen oder Glasscherben ist nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands dagegen wissenschaftlich gesehen ein Mythos - dennoch gehört auch dieser Müll nicht in den Wald.
Was ist mit offenen Feuern?
Lager- und Grillfeuer sind nur an gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Ansonsten darf im und am Wald kein Feuer entfacht werden. In der Regel ist dabei eine Entfernung von hundert Metern zum Waldrand einzuhalten, in einigen Bundesländern mindestens 50 Meter. Das Feuer ist stets gut zu beaufsichtigen. Glutreste können auch nach Stunden oder Tagen noch Feuer auslösen.
Was sollten Autofahrer beachten?
Beim Ausflug in die Natur sollten Autofahrer nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, denn Grasflächen können sich durch heiße Abgasanlagen entzünden. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI.
Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen entstehen.
Können Wälder bei hoher Brandgefahr gesperrt werden?
Das ist durchaus möglich. In Brandenburg zum Beispiel können die Forstbehörden bei hoher Waldbrandgefahr den Wald sperren. Das wird durch Schilder gekennzeichnet.
Welche Strafen drohen?
Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung sind Straftaten, schwere Fälle können mit Gefängnis bestraft werden. Bereits das "Herbeiführen einer Brandgefahr" etwa in Wäldern, Heidegebieten und Mooren durch offenes Feuer oder das Wegwerfen glimmender Gegenstände ist dem Strafgesetzbuch zufolge eine Straftat, die mit Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet werden kann.
Die Waldgesetze der Länder sehen außerdem teils empfindliche Verwarn- und Bußgelder für diejenigen vor, die gegen Verbote zum Schutz vor Waldbränden verstoßen. Das bloße Anzünden einer Zigarette zum Beispiel kann Raucher dann schon mal mehr als hundert Euro kosten.
Wer verbotenerweise ein Feuer entfacht, kommt schnell auf Bußgelder in Höhe von etlichen tausend Euro.
Wie ist bei einem Brand zu reagieren?
Bei einem Wald- oder Flurbrand sollte sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder die Polizei unter der Notrufnummer 110 alarmiert werden. Dabei sollten möglichst der genaue Brandort, das Ausmaß und die Art des Feuers - also ob es am Boden oder in den Wipfeln brennt - und der eigene Standort angegeben werden. Zudem sollte das Feuer möglichst durch erste Löschversuche eingedämmt werden. Dabei geht allerdings immer die eigene Sicherheit vor.
Übernimmt die Versicherung den Schaden bei Waldbränden?
Private Haftpflichtversicherungen übernehmen den Schaden, sofern es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handelt. Grobe Fahrlässigkeit - sprich die Verletzung von Sorgfaltspflichten - ist inbegriffen. Für Waldbesitzer gibt es spezielle Versicherungen gegen Brandschäden.
Wie viele Waldbrände gibt es in Deutschland?
Im langjährigen Schnitt kommt es laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu rund 1100 Waldbränden pro Jahr, die durchschnittlich etwa 780 Hektar zerstören. Die Zahlen schwanken aber je nach Witterungsbedingungen stark, auch regional gibt es Unterschiede beim Feuerrisiko.
Das Land Brandenburg etwa ist aufgrund sandiger Böden und ausgedehnter Kiefernwälder besonders bedroht. Auch bestimmte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie am Oberrhein gelten als stärker gefährdet.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa