Verfassungswidrig! NRW-Ministerin hat Flutaufarbeitung behindert
Düsseldorf - Klatsche vor Gericht für Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (47, CDU)! Der Verfassungsgerichtshof NRW hat festgestellt, dass die Ministerin zu wenig Akten über die Flutkatastrophe im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt hat. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag mit.
Zu der Flutkatastrophe im Juli 2021, die in NRW 49 Menschen das Leben gekostet hat, läuft seit Längerem eine politische Aufarbeitung. Es geht um die Frage, ob die Landesregierung Fehler bei der Bewältigung der Flut gemacht hat.
Der zuständige Ausschuss im Landtag wollte von der Landesregierung deswegen Akten aus der Zeit der Katastrophe haben, aber auch von mehreren Monaten danach.
Das zuständige Ministerium unter der Leitung von Scharrenbach hatte aber lediglich zehn Seiten verschickt, aus den ersten drei Tagen nach der Flut. Zu wenig, urteilte jetzt der Verfassungsgerichtshof!
Drei SPD-Abgeordnete hatten zuvor geklagt. Sie fühlten sich in ihrer Kontrollfunktion benachteiligt. Damit muss die Ministerin jetzt gezwungenermaßen nachbessern und weitere Dokumente verschicken.
Sollte der Ausschuss dann eklatante Fehler feststellen, könnte das auch Konsequenzen für Scharrenbach und ihr zuständiges Ministerium haben.
Titelfoto: Marius Becker/dpa