Bundespolizistin erschießt Messer-Mann: War der Schuss gerechtfertigt?

Von Florian Gut

Nürnberg/Lauf an der Pegnitz - Der tödliche Schuss auf einen 34-Jährigen im Juni 2024 in Mittelfranken hat für eine Bundespolizistin keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein Polizeiauto steht nach dem Messerangriff am Tatort. (Archivbild)
Ein Polizeiauto steht nach dem Messerangriff am Tatort. (Archivbild)  © Daniel Löb/dpa

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen gegen die Beamtin eingestellt, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Vorgehen der Polizistin sei aufgrund von Notwehr gerechtfertigt gewesen.

Die Bundespolizistin hatte in Lauf an der Pegnitz einen gezielten Schuss auf den Mann abgegeben, als dieser mit einem Messer auf die Frau und ihre Kollegen losging. Der Mann starb an seinen Verletzungen.

Der Iraner soll den Angaben zufolge weder auf die Aufforderung, stehenzubleiben, noch auf die Androhung des Schusswaffengebrauchs reagiert haben.

Lauf an der Pegnitz: Mann stirbt durch Polizeischuss

Der Schuss aus der Polizeiwaffe traf den 34-Jährigen tödlich. (Archivbild)
Der Schuss aus der Polizeiwaffe traf den 34-Jährigen tödlich. (Archivbild)  © Daniel Löb/dpa

Auch der Einsatz von Pfefferspray sei wirkungslos geblieben, weshalb der Schuss die einzige Möglichkeit dargestellt habe, den Angriff abzuwehren, hieß es. Die beteiligten Bundespolizisten und Passanten hätten diesen Ablauf übereinstimmend geschildert.

Titelfoto: Daniel Löb/dpa

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