Nach Verurteilung einer 23-Jährigen: Keine weiteren Prozesse nach Lützerath-Einsatz

Mönchengladbach - Nach der Verurteilung einer Besetzerin der Ortschaft Lützerath zu einer Bewährungsstrafe stehen zunächst keine weiteren Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Räumung an.

Zunächst wird es keine weiteren Gerichtsprozesse nach dem Lützerath-Einsatz im Januar geben.
Zunächst wird es keine weiteren Gerichtsprozesse nach dem Lützerath-Einsatz im Januar geben.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach am Donnerstag. Im Januar hatten Tausende Polizeibeamte in einem mehrtägigen Einsatz die von mehreren Hundert Aktivisten besetzte Ortschaft auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz geräumt.

Damit sollte das Gelände am Tagebau Garzweiler für den Abbau von Braunkohle bereitgestellt werden. Der fünftägige Polizeieinsatz war einer der größten in der Geschichte Nordrhein-Westfalens.

Bei der Polizei Aachen sind derzeit 662 Verfahren mit Bezug zu der Räumung in Lützerath anhängig. Davon gehe es in 160 Fällen um Tatvorwürfe zum Nachteil von Polizeibeamten, etwa wegen Widerstand oder tätlicher Angriffe, erklärte die Polizei. Es gebe aber auch Verfahren mit Vorwürfen gegen am Einsatz beteiligte Polizisten.

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In dem Prozess vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach war am Mittwoch eine 23 Jahre alte Besetzerin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Die unter männlichem Namen angeklagte Transfrau hatte aus einer Gruppe von schwarz gekleideten und vermummten Aktivisten einen Pflasterstein auf Polizisten geworfen und einen 30-jährigen Beamten im Bauchbereich getroffen.

Außerdem hatte sie auf Polizisten einen Molotow-Cocktail geworfen, der gut einen Meter neben der Gruppe einschlug und in Flammen aufging. Am Ende des Prozesses gab die Angeklagte die Beteiligung an gewalttätigen Handlungen zu.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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