Frau betrügt ihren Ehemann mit anderer Frau: Die muss nun eine Strafe zahlen!

Tokio (Japan) - Ein japanisches Gericht hat einem Mann eine Entschädigung zugesprochen, weil seine Ehefrau ihn mit einer anderen Frau betrogen hatte. Für das ostasiatische Land ist diese Entscheidung eine Sensation.

Haben zwei Frauen eine Affäre miteinander, ging der Ehemann bislang meist leer aus (Symbolbild).
Haben zwei Frauen eine Affäre miteinander, ging der Ehemann bislang meist leer aus (Symbolbild).  © 123RF/Ivan Zelenin

Schon im Jahr 2019 verklagte ein Japaner eine Frau, die mit seiner eigenen Ehefrau Sex gehabt haben soll. Jetzt entschied das Bezirksgericht der Stadt Tokio, dass dem Mann eine Entschädigung von 110.000 Yen (umgerechnet etwa 850 Euro) zustehen würde, wie die japanischen dongA News berichten.

Dem vorausgegangen war, dass die Ehefrau eine Affäre mit der anderen Frau laufen hatte. Regelmäßig trafen sie sich und hatten Geschlechtsverkehr, ohne, dass der Mann lange Zeit etwas davon wusste.

Nun muss die Dritte im Bunde für die Schäden aufkommen, die dem Gehörnten durch das Ehe-Aus entstehen. Das Gericht soll wörtlich befunden haben, dass "aufgrund homosexueller Handlungen das Leben des bestehenden Paares von einer Scheidung bedroht sein könnte".

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In Japan gilt diese Entscheidung als Sensation. Gingen heterosexuelle Ehen nämlich wegen homosexuellen Affären in die Brüche, standen den Hintergangenen bislang keine Entschädigungen zu.

Der Anwalt des betrogenen Mannes sagt dazu: "Es ist ein Urteil, das die Beziehungen zwischen den Parteien im Wesentlichen berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie das gleiche oder das andere Geschlecht haben. Es spiegelt die Realität der modernen Gesellschaft wider, in der verschiedene Arten an Lebensgemeinschaften existieren."

Trotz der bahnbrechenden Gerichtsentscheidung legte der hintergangene Mann Berufung ein. Er empfand die Entschädigung als zu gering. Ausgang offen.

Rechte gleichgeschlechtlicher Beziehungen werden in Japan gestärkt

Wenn eine Ehefrau ihren Mann mit einer Frau betrügt, kann der Gehörnte nun öfter auf eine Entschädigung hoffen (Symbolbild).
Wenn eine Ehefrau ihren Mann mit einer Frau betrügt, kann der Gehörnte nun öfter auf eine Entschädigung hoffen (Symbolbild).  © 123RF/Volodymyr Tverdokhlib

Die japanischen Gerichte entschieden in der jüngsten Vergangenheit immer öfter zugunsten homosexueller Paare. Die Rechte von Schwulen und Lesben werden dadurch nach und nach gestärkt.

Erst Mitte des Monats entschied dem dongA-Bericht nach das Bezirksgericht von Sapporo (etwa 1100 Kilometer nördlich von Tokio), dass es verboten sei, gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten.

Vor einem Jahr entschied das Oberste Gericht in Tokio erstmals, dass einer Person eine Entschädigung zusteht, wenn sein oder ihr Partner eine homosexuelle Affäre eingeht und die Ehe deshalb geschieden werden müsste.

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Die erneute Rechtssprechung in Tokio ist nun der Grundstein für viele ähnlich gelagerte Fälle.

Titelfoto: 123RF/Ivan Zelenin

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