Vor Betriebsratswahl in Logistikfirma: Gericht muss diesen kuriosen Vorschlag verbieten

Köln - Das Kölner Landesarbeitsgericht hat am Freitag einen kuriosen Vorschlag im Vorfeld einer Betriebsratswahl abgelehnt.

Der Fall um den aberwitzigen Vorschlag landete nun vor dem Landesarbeitsgericht.
Der Fall um den aberwitzigen Vorschlag landete nun vor dem Landesarbeitsgericht.  © picture alliance / dpa

Neben zahlreichen Namen hatte sich auf die betroffene Liste eines Logistikunternehmens auch das Smiley ":-(" gemogelt.

Ein Wahlvorstand hatte den Vorschlag zunächst abgelehnt. Daraufhin fochten fünf Arbeitnehmende das Urteil an.

Das Bildzeichen ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig, wenn es - wie ein Smiley - lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortersatzfunktion hat und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen wird.

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Arbeitnehmer hatten bei der Wahl zunächst einen Wahlvorschlag mit dem Namen "fair.die" eingereicht. Das wurde vom Wahlvorstand wegen Verwechslungsgefahr mit der Gewerkschaft verdi genauso zurückgewiesen wie "Fair :-) die Liste" und weitere Vorschläge mit Smileys.

Wie das Gericht nun entschied, zu Recht. Der Wahlvorstand verwendete als Kennwort schließlich die Namen der ersten Bewerber der Liste.

Aus anderen Gründen wurde die Betriebswahl aber dennoch für unwirksam erklärt: Der Wahlvorstand hatte für eine Betriebsstätte in Troisdorf trotz der Nähe zum Hauptbetrieb am Flughafen Köln/Bonn unzulässigerweise die generelle Briefwahl angeordnet, wie das Gericht mitteilte.

Titelfoto: picture alliance / dpa

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