Tausende Scheidungen während Corona-Pandemie ungültig, weil Gerichte Mist gebaut haben?

Warschau (Polen) - Hat Polen einen neuen Skandal? Wie nun bekannt wurde, besteht die Gefahr, dass Tausende, die sich während der Corona-Pandemie scheiden ließen, möglicherweise gar nicht geschieden wurden und den gesamten Vorgang wiederholen müssen. Schwierigkeiten gebe es somit auch für diejenigen, die eine neue Ehe eingehen wollen.

In Polen trat während der Corona-Pandemie eine neue Regel in Kraft, wonach eine Ehescheidung von nur einem Richter entschieden wird. Offenbar haben sich einige Gerichte nicht daran gehalten. Das könnte für Probleme sorgen. (Archivbild)
In Polen trat während der Corona-Pandemie eine neue Regel in Kraft, wonach eine Ehescheidung von nur einem Richter entschieden wird. Offenbar haben sich einige Gerichte nicht daran gehalten. Das könnte für Probleme sorgen. (Archivbild)  © 123rf.com/lacheev

Das Oberste Gericht mit Sitz in Warschau hat entschieden, dass einige der damals erfolgten Scheidungsverfahren möglicherweise ungültig sind. Grund sei eine Gesetzesänderung, die manche Gerichte nicht angepasst hätten.

Wie flog das Ganze auf? Laut einem Bericht des Nachrichtenportals Polsat News behandelte das Oberste Gericht einen Scheidungsfall aus Rzeszów. Die betroffene Frau forderte die Scheidung und Unterhalt, verlor den Prozess jedoch.

Im nächsten Schritt wandte sie sich an das Berufungsgericht, das eine Anfrage an das Oberste Gericht richtete. Dort wurde entschieden, dass das Verfahren ungültig sei, weil die Richter, salopp gesagt, Mist gebaut hatten.

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Vor der Pandemie wurden Ehescheidungen in Polen von einem Richter und zwei Schöffen entschieden. Jedoch änderte sich diese Regelung während der Pandemie, ein Richter genügte nun.

Allerdings entschied das Bezirksgericht in Rzeszów, das die Ehescheidung der betroffenen Frau durchführte, noch nach der alten Regelung mit den beiden Schöffen. Das wurde vom Berufungsgericht festgestellt und vom Obersten Gericht bestätigt.

Das Oberste Gericht verwies in dem Zusammenhang auf die Zivilprozessordnung. In der steht, dass "wenn die Zusammensetzung des entscheidenden Gerichts den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht oder wenn ein vom Gesetz ausgeschlossener Richter an der Verhandlung teilnimmt, ist das Verfahren in diesem Fall ungültig".

Kurz gesagt: Drei sind zwei zu viel, die Schöffen hätten nicht dabei sein dürfen. Waren sie aber, deshalb ist die Scheidung ungültig. Doch das ist noch nicht das Ende der Probleme.

Muss das Scheidungsverfahren wiederholt werden?

Dumm gelaufen: Das Scheidungsverfahren ist durch, trotzdem ist das Paar noch verheiratet. (Archivbild)
Dumm gelaufen: Das Scheidungsverfahren ist durch, trotzdem ist das Paar noch verheiratet. (Archivbild)  © 123rf.com/artsiomkrapitski

Die Frau hat sich einen Anwalt genommen, der komplizierte Fall wird nun von einer Kanzlei in Rzeszów bearbeitet. "Leider müssen wir diese schwierige Angelegenheit von Anfang an mit unseren Mandanten besprechen", sagte Anwalt Piotr Łukasik.

Es könnte sein, dass das Scheidungsverfahren wiederholt werden müsse - dann hoffentlich in der richtigen Zusammensetzung. Möglicherweise gibt es auch weitere Probleme, denn geprüft werden müsse auch, ob der Wohnort der Kinder oder die Höhe des Unterhalts neu zu bestimmen sind.

Sollte herauskommen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, beginnt das Verfahren automatisch von vorn.

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Im Zeitraum 2020 bis 2021 gaben polnische Gerichte eine Rekordzahl an Scheidungen bekannt, konkret waren es rund 242.000 im Jahr 2020 und knapp 269.000 im Jahr 2021.

Es besteht die Gefahr, dass diejenigen, die sich in dieser Zeit scheiden ließen und inzwischen eine neue Ehe eingehen möchten, das nicht machen können, weil die bisherige Ehe gesetzlich noch in Kraft ist.

Titelfoto: Montage: 123rf.com/lacheev, 123rf.com/lacheev

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