Mann erfindet aus Angst krasse Lüge, um nicht arbeiten zu müssen
Zürich - In der Schweiz wurde ein Manager verurteilt, weil er seinem Arbeitgeber eine krasse Lüge auftischte, um nicht arbeiten zu müssen. Allerdings gab es dafür einen besonderen Grund. Dennoch flog der Schwindel auf, der Betrug wird für den Mann nun teuer.
Erkältung, Kopfschmerzen, Lebensmittel-Vergiftung oder das Haustier hat schlimmen Durchfall. Die Liste der Ausreden, die Arbeitgeber zu hören bekommen, wenn ihre Angestellten nicht arbeiten kommen, ließe sich mit ein paar weiteren Klassikern fortsetzen.
Manche Leute sind auch sehr kreativ, wenn sie einen Grund erfinden, um dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Was sich jedoch ein Mann aus Zürich einfallen ließ, um sein Fehlen zu entschuldigen, dürfte indes neu sein. In seiner Verzweiflung wusste er sich aber nicht anders zu helfen.
Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, fiel der Manager vor gut einem Jahr aus, weil es ihm psychisch schlecht ging.
Da er damals noch nicht lange im Unternehmen war und Angst hatte, die neue Stelle zu verlieren, erzählte er seinem Chef nichts davon. Stattdessen erfand er eine Lüge, die immer größer wurde: Der Manager behauptete, seine Mutter sei gestorben. Das überzeugte den Vorgesetzten jedoch nicht. Er war misstrauisch und bat den Mann, ihm die Sterbeurkunde zu zeigen.
Statt nun die Gunst des Moments zu nutzen und mit der Wahrheit rauszurücken, weshalb er nicht arbeiten kommen kann, traf der Manager eine folgenschwere Entscheidung.
Der Fall landet vor Gericht
Er fälschte das Dokument! Dazu nahm er die Sterbeurkunde seines Vaters, bearbeitete sie am Computer, tauschte dessen Namen durch den der Mutter aus und druckte die Urkunde aus. Davon machte er ein Foto davon und schickte es seinem Boss per E-Mail. Der blieb allerdings misstrauisch und wandte sich an das Einwohnermeldeamt von Zürich.
Auf seine Frage, ob die Frau tatsächlich gestorben war, erhielt er die Antwort, dass sie am Leben ist. Doch aufgrund der Anfrage des Arbeitgebers wurde das Amt auf die Urkundenfälschung aufmerksam.
Nun hatte der betroffene Arbeitnehmer richtig Ärger am Hals. Der Fall landete vor Gericht.
In dieser Woche wurde der Manager wegen Urkundenfälschung verurteilt. Er bekam eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken (93 Euro), insgesamt macht das 2700 Franken (2800 Euro). Zusätzlich muss er ein Bußgeld in Höhe von 500 Franken (520 Euro) bezahlen sowie 1000 Franken (1034 Euro) für das Gerichtsverfahren.
Obendrauf kostet ihn die gefälschte Sterbeurkunde 1500 Franken (1550 Euro). Seinen Job ist er vermutlich auch los.
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