Kater Moritz bekommt Post: Muss er jetzt etwa Rundfunkbeitrag zahlen?
Von Markus Lenhardt, Emelie Herrmann
Rietheim-Weilheim - Dass jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag zahlen muss, ist nichts Neues. Doch wie es scheint, werden neuerdings auch Tiere zur Kasse gebeten, so auch Kater Moritz aus dem baden-württembergischen Rietheim-Weilheim.

Sein Besitzer Günter Hübschen staunte nicht schlecht, als Kater Moritz vom Beitragsservice Post bekam und diesem erklären sollte, ob er den Rundfunkbeitrag überweisen muss.
Günter Hübschen erklärt sich den kuriosen Brief so: "Ich vermute, es kam durch unsere Webseite, die wir vor etlichen Jahren mal erstellt hatten. Da steht Kater Moritz im Webseitennamen drinnen und im Impressum dann wiederum mein Name."
Der Name in der Anschrift des Briefes hatte sich aus dem Namen des Katers und des Besitzers zusammengesetzt. Die Pressestelle des Beitragsservice erklärte, man hätte nur den Namen und die Adresse von einem Dienstleister erworben.
Dass es sich um ein Tier handle, sei bei dem Namen "Moritz Günter Hübschen" nicht ersichtlich gewesen. Nach einem kurzen E-Mail-Austausch klärte sich die Sache dann jedoch. "Einen Rundfunkbeitrag muss Kater Moritz selbstverständlich nicht entrichten", so die Pressestelle.

Bereits in München gab es einen ähnlichen Fall, bei dem Hund Urax ebenfalls per Post von dem Beitragsservice kontaktiert wurde. Auch seine Besitzerin vermutete, dass die Webseiten des Hundes der Grund waren.
Titelfoto: Bildmontage: Silas Stein/dpa