Gericht bestätigt Supermarkt-Verbot: 77-Jährige darf ihren Stamm-Laden nicht mehr betreten
München - Bittere Pleite für eine 77-Jährige vor Gericht!

Weil sie unter anderem Kunden beschimpft und Mitarbeiter vom Arbeiten abgehalten haben soll, darf eine Supermarktfiliale in München der Seniorin dauerhaft den Zutritt verweigern! Das Amtsgericht München bestätigte jetzt das Hausverbot – und ließ die Rentnerin abblitzen. Das teilte die Behörde am Montag mit.
Die Seniorin hatte gegen das Hausverbot geklagt. Ihre Begründung: Sie sei gesundheitlich eingeschränkt und könne keinen anderen Supermarkt erreichen. Ohne den Einkauf vor Ort könne sie nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Doch das Gericht sah das anders: Ein Supermarkt sei zum Einkaufen da - nicht für soziale Kontakte oder kulturellen Austausch. Zudem gebe es im Umkreis von 500 Metern genügend Alternativen.
Und: Der Betreiber des Supermarkts hat das Hausrecht! Er dürfe Kunden daher selbst ohne sachlichen Grund Hausverbot erteilen. Für den Fall war es also nicht entscheidend, ob die Frau sich tatsächlich ein Fehlverhalten zuschulden kommen ließ. Das ließ das Gericht offen.
Urteil: Hausverbot bleibt bestehen!
Supermarkt schmeißt 77-jährige Münchnerin raus: Gericht lässt Seniorin knallhart abblitzen!
Hintergrund: Die Frau soll aus ihrer Wohnung direkt über ihrem Stamm-Supermarkt regelmäßig Kunden beleidigt und in der Filiale Ware an der Frischetheke aufschneiden lassen haben - nur um sie dann irgendwo im Laden liegenzulassen. Außerdem habe sie Mitarbeiter in Gespräche verwickelt und von der Arbeit abgehalten.
Das Urteil fiel den Angaben nach bereits im Oktober, es ist inzwischen rechtskräftig.
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