Frau reicht nach 20 Jahren die Scheidung ein: Als sie dieses Schreiben vom Gericht kriegt, ist sie baff

Shanghai - Wer hätte das gedacht?! Eine Chinesin ließ sich scheiden und fiel aus allen Wolken. Jahrelang gab ihr Mann vor, lediglich ein kleines Geschäft zu betreiben - In Wahrheit war er jedoch Millionär und besaß ein riesiges Immobilien-Imperium.

Die Eheleute waren 20 Jahre lang verheiratet. Doch erst bei der Scheidung erfuhr sie, dass er enorm wohlhabend ist. (Symbolbild)
Die Eheleute waren 20 Jahre lang verheiratet. Doch erst bei der Scheidung erfuhr sie, dass er enorm wohlhabend ist. (Symbolbild)  © rawpixel/123RF

Eine Hausfrau aus Shanghai hatte genug von ihrer Ehe und reichte nach 20 Jahren die Scheidung ein. Wie die Zeitung South China Morning Post berichtet, sah er das anders und wollte der Ehe unbedingt noch eine Chance geben.

Doch die enttäuschte Ehegattin blieb dabei. Das Verfahren zog sich hin, weitere Unterlagen wurden angefordert. Irgendwann gelang es ihm, sie umzustimmen - die Frau machte einen Rückzieher.

Nach einem halben Jahr trudelte dennoch Post vom Gericht ein und die Scheidungswillige fiel wohl aus allen Wolken. Plötzlich hielt sie Finanz-Dokumente in der Hand, die nahelegen, dass ihr Mann Millionen besitze.

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18 Gewerbeimmobilien in und um Shanghai nennt er sein Eigen. Marktwert: rund 13 Millionen Euro.

Die frisch gebackene Millionärsgattin ging schnurstracks zurück zum Gericht und reichte abermals die Scheidung ein.

"Sie ist doch nur eine Hausfrau", monierte der Millionär

Bei Scheidungen wird häufig um Geld gestritten. (Symbolbild)
Bei Scheidungen wird häufig um Geld gestritten. (Symbolbild)  © junce/123rf

20 Jahre lang habe er ihr das Ausmaß seines Reichtums verschwiegen, nun wolle sie Gerechtigkeit, ließ sie den Richter wissen. Ihr stehe ein Teil des Vermögens zu.

Der Immobilien-Tycoon sah die Sache freilich ganz anders. "Sie ist doch nur eine Hausfrau und hat noch nie gearbeitet", monierte er vor Gericht.

"Meinen Reichtum habe ich ganz alleine erschaffen", beklagte er.

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Er könne damit tun, was auch immer er wolle. Deswegen habe er die Immobilien seiner Tochter aus erster Ehe überschrieben. Doch da er kein Unmensch sei, plane er überdies auch dem gemeinsamen Kind, welches er mit der Klägerin hat, "Besitztümer" zu übertragen.

Diese seien, ohne auf die Details einzugehen, "mindestens genau so viel wert", behauptete der Mann.

Das Gericht folgte dieser schwammigen Argumentation nicht. Es spiele keine Rolle, ob die Ehefrau während der gemeinsamen Beziehung einer bezahlten Beschäftigung nachging oder nicht. Ihr Anspruch auf einen Teil des gemeinsamen Vermögens sei von Rechtswegen gesichert.

Die Tochter des Mannes aus erster Ehe wurde verdonnert die Immobilien zurückzugeben. Die Scheidungswillige bekam ihren Anteil.

Titelfoto: rawpixel/123RF

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