Kommentar: Warum Klimakleber für mich keine "Aktivisten" sind
Leipzig - Nach der Blockade des Leipziger Flughafens durch Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" braucht es keine verstärkten Zäune, sondern endlich härtere Sanktionen gegen Klimakleber, meint TAG24-Redakteur Alexander Bischoff in seinem Kommentar.
Nach der Attacke auf den Leipziger Airport ist sie wieder entbrannt, die Diskussion um den besseren Schutz unserer Flughäfen. Doch weder verstärkte Zäune noch dauerhafte Patrouillen werden das Problem lösen können. Die Eindringlinge würden sich dem nur in der Wahl ihrer Mittel anpassen.
Die Wurzel des Sicherheitsproblems ist die Akzeptanz von derlei Straftaten in Teilen der Gesellschaft. Das fängt schon beim Sprachgebrauch an. Sind die Klimakleber wirklich Aktivisten?
Ich vermeide diese Bezeichnung. Aktivisten sind für mich nicht jene, die blockieren und zerstören. Sondern jene, die anpacken, aufbauen und helfen. Die Leipzigerin Gabi Edler ist für mich eine Aktivistin, weil sie seit Jahrzehnten als "Tante E." Straßenkindern hilft. Oder Karsten Peterlein, der sich im sächsischen Naturschutzbund unermüdlich für die Wildvogelhilfe engagiert. Ein Aktivist im besten Sinne!
Dieser auf dem Ego der moralischen Selbstermächtigung durch das Land reitende Klebe-Zirkus nervt nicht nur. Er ist auch gefährlich - für Autofahrer, Flugzeugbesatzungen und letztlich auch für die Angeklebten selbst.
Vor dem Gesetz sind alle gleich
Dass deren Treiben unvermindert weitergeht, ist auch eine Folge fehlender Sanktionen. Schaut man sich den Umgang der Justiz mit den Klima-Extremisten an, könnte man meinen, dass diese in Staatsanwaltschaften und Gerichten einige Fans haben.
Den Freispruch von fünf Klimaklebern letztes Jahr in Leipzig begründete die Amtsrichterin so, dass zwar der Tatbestand der Nötigung erfüllt sei, die Aktion aber "nicht verwerflich" gewesen wäre ... Nur Minuten nach dem Urteil blockierten die Freigesprochenen in Gerichtsnähe die nächste Hauptverkehrsstraße.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Steht jedenfalls so im Grundgesetz (Artikel 3). Und eine Straftat ist eine Straftat, egal mit welcher Motivation sie begangen wurde.
Da sollte es für selbsternannte Weltenretter auch in der Strafzumessung keine moralischen Bonuspunkte geben. Zumal, wenn sie massive wirtschaftliche Schäden anrichten, wie bei der Blockade des Flugverkehrs.
Titelfoto: Montage: Eric Münch + Jan Woitas/dpa