Wegen Sitzblockade verurteilt: Klima-Aktivistin zieht vor höchstes Verfassungsgericht!

Berlin/Karlsruhe - Susanne Brelowski (59) wurde im vergangenen Jahr von einem Gericht wegen einer Sitzblockade mit der Letzten Generation in Berlin verurteilt. Dagegen will die Klima-Aktivistin nun schwere juristische Geschütze auffahren.

Klima-Aktivistin Susanne Brelowski (59) befürchtet eine Kriminalisierung legitimen Protests.
Klima-Aktivistin Susanne Brelowski (59) befürchtet eine Kriminalisierung legitimen Protests.  © Uli Deck/dpa, RAZ e.V. (Bildmontage)

Am vergangenen Montag, 30. September, erhob Brelowski mit ihren Anwälten und dem Verein "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft" (RAZ e.V.) Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Damit will die Physiotherapeutin gegen ihre strafrechtliche Verurteilung wegen einer Sitzblockade in Berlin vorgehen, an der sie im September 2023 mit weiteren Mitstreitern der Letzten Generation teilnahm.

Das Amtsgericht Berlin sah den Straftatbestand der Nötigung in Mittäterschaft als erfüllt an, das Landgericht bestätigte später das Urteil. Eine Revision wurde vom Kammergericht abgelehnt.

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Der Verein RAZ sprach in einer Mitteilung von einer "Delegitimierung von friedlichem Klimaaktivismus". Susanne Brelowski betonte, für sie stünden "Straßenproteste in einer demokratischen Tradition".

Weiter erklärte die Berlinerin: "Mit meiner Teilnahme an den Aktionen der Letzten Generation möchte ich die Bundesregierung auffordern, das Klimaschutzgesetz einzuhalten. Die Regierung hält die Regeln nicht ein. Und wir werden verurteilt."

Straßenblockaden gehören zu den häufigsten Protestformen der Letzten Generation.
Straßenblockaden gehören zu den häufigsten Protestformen der Letzten Generation.  © Paul Zinken/dpa

Letzte Generation pocht auf Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll sich nun mit dem Fall beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll sich nun mit dem Fall beschäftigen.  © Uli Deck/dpa

Die Beschwerde in Karlsruhe stellt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt. Dieses Grundrecht werde im Fall der Sanktionierung von Sitzblockaden unverhältnismäßig eingeschränkt, hieß es in einer Mitteilung des RAZ.

Auch die Einstufung friedlicher Straßenblockaden als Gewalt sei problematisch.

Es ist nicht die erste Verfassungsbeschwerde von Klima-Aktivisten. Erst vor sechs Wochen wandte sich die Berliner Schauspielerin Irma Trommer (28) an das Bundesverfassungsgericht, nachdem sie wegen der Teilnahme an zwei Sitzblockaden verurteilt worden war.

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Immer wieder mussten sich Gerichte in den vergangenen zwei Jahren mit Straßenblockaden der Letzten Generation beschäftigen - die Urteile fielen dabei sehr unterschiedlich aus.

Das Spektrum reichte von Freisprüchen über Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen auf Bewährung.

Titelfoto: Uli Deck/dpa, RAZ e.V. (Bildmontage)

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