Vom Gewahrsam vor Gericht: Aktivisten der "Letzten Generation" verurteilt

München - Nach Verkehrsblockaden in der Münchner Innenstadt hat das Amtsgericht München drei Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" am Mittwoch zu Geldstrafen verurteilt.

Die drei angeklagten Klimaaktivisten sitzen zu Beginn des Eilverfahrens vor ihren Anwältinnen im Gerichtssaal.
Die drei angeklagten Klimaaktivisten sitzen zu Beginn des Eilverfahrens vor ihren Anwältinnen im Gerichtssaal.  © Lennart Preiss/dpa

Der Vorsitzende Richter, Alexander Fichtl, verurteilte zwei der drei Klimaaktivisten zu 25 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Bei dem dritten waren es 25 Euro. Die Zahl der Tagessätze war somit halb so hoch wie der Staatsanwalt wegen Nötigung gefordert hatte.

Dennoch kündigten die Angeklagten umgehend an, Rechtsmittel einlegen zu wollen - ihre Anwälte hatten Freispruch gefordert.

Der Richter gab den Aktivisten zwar recht, dass "von den Regierungen dieser Welt viel zu wenig gegen den Klimawandel" getan werde. In einem Punkt hätten sie aber unrecht - "in der Wahl Ihrer Mittel". In einem Rechtsstaat dürfe dieser Kampf nur auf politischem Weg geführt werden.

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Die Aktivisten hatten am 3. November mit weiteren Mitgliedern der "Letzten Generation" bei einer Protestaktion in der Münchner Innenstadt zweimal binnen weniger Stunden den Verkehr blockiert, indem sie sich teils an der Straße festklebten.

Da sie damals weitere Aktionen ankündigten, ordnete das Amtsgericht München einen zunächst 30-tägigen Präventivgewahrsam an.

Nach einer Neubewertung der Lage wurden die Aktivisten jedoch früher als vorgesehen bereits am vergangenen Samstag statt erst am 2. Dezember aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim entlassen.

Die Polizei begründete dies damit, dass weitere Straftaten der Betroffenen aktuell nicht zu erwarten und die Voraussetzungen für einen Gewahrsam daher nicht mehr gegeben seien.

"Ich opfere hier meine Freiheit für eine Zukunft mit mehr Freiheit"

Die Rechtsanwältinnen Maja Beisenherz (l.-r.), Francesca Rossiello-Bianco und Cristina Bianco verteidigten die Aktivisten vor Gericht.
Die Rechtsanwältinnen Maja Beisenherz (l.-r.), Francesca Rossiello-Bianco und Cristina Bianco verteidigten die Aktivisten vor Gericht.  © Lennart Preiss/dpa

In der Verhandlung meldeten sich die drei Angeklagten auch selbst zu Wort. Anstatt auf rechtliche Fragen des Protestes einzugehen, wolle er über die Frage nach dem "Warum" sprechen, sagte einer von ihnen. "Wir sind im Kampf unseres Lebens, und wir sind dabei zu verlieren."

Der 23-Jährige sagte, er lebe anders als viele andere Menschen in einem demokratischen Rechtsstaat, "wo mir selbst im Gefängnis gewisse Rechte zustehen". In dieser "vergleichsweise privilegierten Position" sei es für ihn "das Mindeste, zivilen Widerstand zu leisten".

Im Gefängnis habe sie sich bewusst entschieden, ihrer Freiheit nicht nachzutrauern, sagte die 25 Jahre alte Angeklagte vor Gericht. "Ich opfere hier meine Freiheit für eine Zukunft mit mehr Freiheit, mit weniger Leid."

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Der Richter wies darauf hin, dass die Aktivisten während ihrer Zeit in Polizeigewahrsam Rechtsmittel hätten einlegen können, von dieser Option jedoch keinen Gebrauch machten.

"Letzte Generation" will vorerst auf weitere Aktionen in Berlin und München verzichten

Richter Alexander Fichtl verurteilte die Klimaaktivisten zu Geldstrafen.
Richter Alexander Fichtl verurteilte die Klimaaktivisten zu Geldstrafen.  © Lennart Preiss/dpa

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) hatte vor Prozessbeginn angekündigt, der 30-tägige Präventivgewahrsam solle nur in seltenen Fällen angewendet werden. "Ein Gewahrsam von 30 Tagen muss auch in Zukunft die absolute Ausnahme sein", sagte er der "Augsburger Allgemeinen".

"Bei den Gewahrsamnahmen geht es darum, Straftaten oder konkrete Gefährdungen zu verhindern." Ziel sei nicht, Proteste zu unterbinden.

Weitere Protestaktionen der Gruppe "Letzte Generation" sind unterdessen unwahrscheinlicher geworden - zumindest vorerst. Nach einer scharf kritisierten Aktion auf dem Berliner Flughafen hatte die Gruppe am vergangenen Freitag angekündigt, zunächst auf weitere Aktionen in Berlin und München verzichten zu wollen.

Die Gruppe hoffe in der letzten Sitzungswoche des Bundestags im laufenden Jahr auf Taten - warnte aber zugleich vor einem Neustart der Proteste mit mehr Schlagkraft.

Auch die drei Angeklagten in München kündigten an, trotz des Urteils weiter protestieren zu wollen. Die "Letzte Generation" fordert von der Regierung nach eigenen Angaben "einfache, überlebenswichtige" Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Titelfoto: Lennart Preiss/dpa

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