In Berlin! Bayern-LKA spioniert offenbar "Letzte Generation" und Journalisten aus!
München - Das Bayerische Landeskriminalamt hat offenbar monatelang zahlreiche Gespräche der Klimaaktivisten "Letzte Generation" mit Journalisten heimlich abgehört.
Das geht aus internen Unterlagen hervor, die anscheinend der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurden.
Demnach sollen vom Pressetelefon über Privathandys bis zu E-Mails zahlreiche Daten ausspioniert worden sein - unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft München.
Die Protestgruppe, die von den Ermittlern öffentlich und ohne gerichtlichen Hintergrund als "kriminelle Vereinigung" betitelt wurde, sei demnach bereits seit Oktober 2022 abgehört worden.
Es handelte sich bei dem Telefon noch nicht einmal um einen Anschluss aus Bayern. Die Vorwahl ist der Region Berlin zuzuordnen. Wenn es klingelte, gingen zumeist die bekannte Aktivistin Carla Rochel (21) sowie fünf weitere Personen ran, die sich "in der Regel mit ihrem vollen Namen" meldeten, wie aus den Polizei-Notizen hervorgehe.
Minutengenau sei dabei offensichtlich Buch geführt worden. Beispielsweise, welche Journalisten bei welchem Aktivisten über welches Medium Kontakt aufgenommen hätten und was der Inhalt der Interaktionen war.
Genau das - auch wenn es auf Gerichtsbeschlüssen und Verlängerungen beruht - könnte juristisch fragwürdig sein.
Gerichts-Beschlüsse ignorieren Hinweise auf die Pressefreiheit
Unabhängig davon, ob man die Methoden der "Letzten Generation" für angemessen hält oder nicht, wurden hier möglicherweise geltende Gesetze angegriffen.
Es gelten nämlich beim Abhören von Journalisten besonders hohe Hürden.
Journalisten sind sogenannte "Berufsgeheimnisträger", ähnlich wie Ärzte, Jugendberater, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Sie genießen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht, das das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und Informationsquelle schützen soll.
Durch das Abhören, das offenbar mindestens bis 26. April stattfand, wird diese Regelung zum Schutz der Quellen obsolet.
Wird die Pressefreiheit gegen die Strafverfolgung aufgewogen, so gelten - egal wer die Quelle ist - entsprechende Vorgaben: "Betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen", heißt es im Paragraf 160a der Strafprozessordnung (StPO).
Laut SZ werden in den "ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München" weder Hinweise auf die Pressefreiheit, den Paragraf 160a noch auf die notwendige Abwägung aufgeführt.
Update, 25. Juni: Generalstaatsanwaltschaft bestätigt Abhörmaßnahmen
Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigt, dass derartige Abhörmaßnahmen stattgefunden hatten.
"Klarzustellen ist, dass die Beschlüsse sich nicht Journalistinnen oder Journalisten richteten. Diese waren aufgrund von Anrufen über die überwachten Telefonnummern allerdings von den Maßnahmen betroffen", teilte ein Sprecher mit.
Es sei während der Überwachung ständig die Verhältnismäßigkeit geprüft worden, man sei aber zu der Auffassung gelangt, dass es vor dem Hintergrund der Tatvorwürfe verhältnismäßig war.
Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa